Am 21.04.2020 hatten wir an dieser Stelle unter der Überschrift „Reise ausgefallen – was nun? Geld zurück oder Gutschein?“ uns mit der Frage befasst, ob sich Pauschalreisende deren Urlaubsreise wegen der Corona Pandemie ausgefallen ist, mit einem Reisegutschein abspeisen lassen müssen oder aber ob sie einen Anspruch darauf haben, dass der Reiseveranstalter das Geld zurückerstattet. …weiterlesen
Corona Spezial: Reise ausgefallen – was nun? Geld zurück oder Gutschein?
Wir Deutsche gelten bekanntlich als Reiseweltmeister. Deshalb haben viele Menschen schon längst vor Zeiten der Corona-Pandemie ihren Urlaub zu Pfingsten oder während der Sommerferien gebucht. Was aber ist, wenn nun aufgrund von Covid-19 der wohlverdiente Urlaub nicht angetreten werden kann? Erhalte ich mein Geld zurück oder muss ich mich mit einem Gutschein abspeisen lassen? Viele …weiterlesen
Corona Spezial: Neues Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei Dauerschuldverhältnissen ab 1. April
Der Coronavirus Covid-19 hat mittlerweile nicht nur ganz Deutschland erreicht, sondern die Coronakrise hat zwischenzeitlich auch Einzug ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gehalten, denn der Gesetzgeber hat im Schnelldurchlauf vorübergehend eine Reihe von grundlegenden Regelungen für das wirtschaftliche Zusammenleben in einer Gesellschaft modifiziert oder außer Kraft gesetzt, sondern auch ganz massiv in bestehende Verträge durch die …weiterlesen
Zur Möglichkeit des Widerrufs eines Architektenvertrags durch private Bauherrn
Gerade zu Beginn eines Projekts kommt es manchmal zwischen Bauherrn und Architekt zu Unstimmigkeiten, die dazu führen, dass der Bauherr sich gerne vom Vertrag lösen möchte. Sind die Unstimmigkeiten nicht so groß, dass eine fristlose Kündigung nach § 648 a BGB in Betracht kommt, dann sind es die mit einer ordentlichen Kündigung, die jederzeit möglich …weiterlesen
BGH: Bei Parkverstößen auf Besucher- und Kundenparkplätzen trifft den Halter eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass er nicht zugleich der Fahrer war
Viele Supermärkte, aber auch Krankenhäuser, übertragen die Bewirtschaftung ihrer Kunden- bzw. Besucherparkplätze privaten Unternehmen. Dabei ist meist geregelt, dass für die Dauer des Besuchs, oft 1 Stunde, bei Verwendung einer Parkscheibe, kostenlos geparkt werden darf. Wer dagegen verstößt, wird dagegen mit einer Vertragsstrafe belegt. Problem aus Sicht der Parkplatzbetreiber war bislang stets, dass ein Nutzungsvertrag …weiterlesen
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