Wer eine zugangsbedürftige Willenserklärung abgibt, beispielsweise eine Kündigung, muss nachweisen, dass diese dem Empfänger auch zugegangen ist. Ein solcher Nachweis kann am einfachsten dadurch geführt werden, dass das Schreiben als sog. Einwurfeinschreiben versandt wird. Bei diesem bestätigt der Postzusteller, dass das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers eingelegt worden ist. Dies genügt für den Nachweis …weiterlesen
Bank darf in AGB nicht 5 € für einen Brief verlangen
Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Deswegen haben viele Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) komplexe Regelungen formuliert, die immer wieder für Tätigkeiten der Bank überraschende Gebühren vorsehen. So hatte sich der BGH in seinem Urteil vom 12.09.2017 (IX ZR 590/15) mit verschiedenen Klauseln in den AGB der Sparkasse Freiburg auseinandergesetzt, wonach beispielsweise …weiterlesen
Schweigen mit Erklärungswert zwischen Privaten
Schweigen bedeutet rechtlich, jedenfalls zwischen Privatpersonen (Verbrauchern), grundsätzlich nichts. Was viele (auch Juristen) allerdings nicht wissen ist, dass dem Schweigen unter bestimmten Voraussetzungen als sog. beredtes Schweigen ausnahmsweise doch Erklärungswert zukommen kann. Dies hat das Amtsgericht Wolfratshausen (1 C 1211/16) in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil entschieden und einen Miteigentümer einer Straße zur Bezahlung …weiterlesen
Weitergabe einer TAN im Telefongespräch bei sog. Phishing ist grob fahrlässig
Erst mit einer TAN wird ein Zugriff im Online Banking möglich. Wer allzu sorglos damit umgeht, bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn es durch sog. Phishing zu Überweisung an einen unberechtigten Empfänger kommt. Wird einem vermeintlichen Bankmitarbeiter bei Anruf eine solche TAN mitteilt handelt der Kontoinhaber grob fahrlässig und kann von der Bank nicht den entstandenen …weiterlesen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Sparkassenimmobiliendarlehensverträgen
Wer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags nicht oder nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, kann oft durch einen Widerruf bares Geld sparen. Dies gilt selbst dann, wenn der Darlehensvertrag durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet worden ist und erst danach die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zum Widerruf des bereits beendeten Vertrags benutz wird (OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2017 – …weiterlesen
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