Hand aufs Herz. Haben Sie spontan und ohne groß nachzudenken noch einen Überblick darüber, was derzeit an Coronaregelungen in Ihrem Bundesland gilt? Falls nicht, dann brauchen Sie sich nichts zu denken, denn dann geht es Ihnen wie vielen Menschen, die zwischenzeitlich den Überblick verloren haben. Es wäre ja auch kein Wunder nachdem die Regelungen nicht …weiterlesen
Golf in Bayern: Aus 2G plus wird jetzt 2G
Der Bayerische Verordnungsgeber hat erneut seine Coronaregelungen modifiziert und am 14.12.2021, mit Wirkung ab dem 15.12.2021, in die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung einen § 4a eingefügt. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: § 4a Geimpft oder genesen (2G) mit Kapazitätsbeschränkungen Im Hinblick auf Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und praktische Sportausbildung unter freiem Himmel, öffentliche und …weiterlesen
Corona Spezial: Gilt jetzt auf Golfplätzen 2G plus?
Am 24. November ist in Bayern die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Dort findet sich in § 4 Abs. 1 folgende Regelung: § 4 Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus) (1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, …weiterlesen
Corona Spezial: Droht eine erneute Schließung der Golfplätze?
Die Regelungen der Coronapolitik sind für den Laien, aber auch für den juristisch gebildeten Fachmann, oft kaum nachvollziehbar, weil sie oft nicht mit dem gesunden Menschenverstand in Einklang zu bringen sind. So erregte bereits in 2020, aber auch im Frühjahr 2021 die Schließung der Golfplätze, nicht nur bei den rund 651.000 aktiven Golfern in Deutschland …weiterlesen
Corona Spezial: VGH erklärt Bayerische Ausgangssperre aus dem Frühjahr 2020 (nachträglich) für unwirksam
Nun ist es amtlich. Mit Beschluss vom 04.10.2021 (20 N 20.762) hat der BayVGH in einer Hauptsacheentscheidung im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO die Verhängung einer vorläufigen Ausgangssperre in Bayern im Zeitraum März und April 2020 für rechtswidrig und unwirksam erklärt. Das Gericht kann dabei zum Ergebnis, dass § 4 Abs. 2 Abs. …weiterlesen
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