Verstößt ein Werkvertrag gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, dann ist er nach § 134 BGB nichtig. Dies bedeutet, dass der Unternehmer nicht bezahlten Werklohn nicht verlangen kann; umgekehrt stehen dem Besteller weder Gewährleistungsrechte zu noch nach Rücktritt ein Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Werklohns. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH hinreichend geklärt. …weiterlesen
Zur Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer bei Bauverträgen
In der Praxis entsteht immer wieder Streit zwischen Unternehmer und Besteller hinsichtlich der Frage, ob der Unternehmer auch dann haftbar ist, wenn ein Mangel auf der Vorleistung eines anderen Unternehmers, auf der fehlerhaften Beschaffenheit des vom Auftraggeber gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffs oder auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Gleichgültig, ob es sich um einen Werkvertrag …weiterlesen
Zum Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz des Verzögerungsschadens bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
In Bausachen werden regelmäßig für zeitabschnittsweise erbrachte Leistungen Abschlagsrechnungen erstellt, die vom Auftraggeber zu bezahlen sind. Kommt der Auftraggeber dabei mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer nicht nur berechtigt die Leistung vorübergehend einzustellen, sondern der Auftraggeber schuldet dann auch den Ersatz des Verzögerungsschadens (OLG Köln, Urteil vom 07.06.2016 – 22 U 45/12). …weiterlesen
Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung besteht nur dann, wenn sie auch gezahlt wurde
Immer dann, wenn es um Aufwendungsersatz bzw. Schadenersatz geht, gleichgültig, ob Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht oder auch privates Baurecht, taucht die Frage auf, ob dem Schädiger auch ein Anspruch auf Ersatz der (nicht bezahlten) Mehrwertsteuer zusteht. Macht ein abmahnender Rechtsanwalt die Mehrwertsteuer als Schadensposition mit gelten, dann ist dies meist ein Indiz dafür, dass er die als …weiterlesen
Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung?
Bauen kostet Geld, viel Geld. Wer einmal Bauherr war, der kann ein Lied davon singen. Wer nur ein begrenztes Budget hat, der tut deshalb gut daran, mit einem Generalunternehmer einen Festpreis zu vereinbaren. Unabhängig von den tatsächlichen Baukosten ist dieser dann verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Bauwerk zu den vereinbarten Kosten zu errichten. Losgelöst davon, dass …weiterlesen
