Stehen Parteien miteinander in laufender Geschäftsbeziehung und beginnt es irgendwann nicht mehr „rund“ zu laufen, dann kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass unterschiedliche Geschäfte miteinander vermengt werden und Zahlungen im Hinblick auf das eine Geschäft deshalb zurückgehalten werden, weil bei einem anderen Geschäft Probleme entstanden sind. Dass es bei der außergerichtlichen Korrespondenz durchaus …weiterlesen
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