Rund 20.000 Arbeitnehmer sind im Gerüstbauerhandwerk beschäftigt. Ab dem 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Erfasst werden auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, denn die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklären lassen. Alle Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen, müssen den Tarif anwenden. Auch Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen, gehören dazu (zum Beispiel Lagerung, Wartung und Reparatur, Ladung oder Transport von Gerüstmaterial). Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, müssen ebenfalls den Mindestlohn zahlen.