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„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

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Plötzlich Finanzagent? – Warum Sie niemandem Ihr Konto überlassen sollten

14. März 2024 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Recht allgemein

Anneliese (Name geändert) ist 60 Jahre alt. Die 4 Kinder sind außer Haus. Die Ehe ist zur Zweckgemeinschaft verkommen. Die knapp bemessene Freizeit, die ihr neben ihren 7 Enkelkindern noch bleibt, verbringt sehr gerne im Internet, vorzugsweise auf Instagram. Ihr Leben ändert sich schlagartig, als 2020 dort ein Mann mit ihr Kontakt tritt, der sich Gerard Butler nennt. Zunächst lässt sie dessen Anfrage unbeantwortet, weil sie nicht wirklich daran glaubt, dass sich ein waschechter Hollywood Schauspieler, der mit Filmen wie „P.S. Ich liebe Dich und „Olympus has fallen“ einem breiten Publikum bekannt geworden ist für sie interessiert. Dieser lässt aber nicht locker und um schmeichelt sie, so dass zunächst ein loser Mailkontakt entsteht, der irgendwann zu WhatsApp wechselt. Unter dem Namen „Gerry“ hat sie diesen in den Kontakten ihres Smartphones gespeichert. Gerry ist sehr aufmerksam, interessiert sich für das, was sie macht, und bringt ihr die Aufmerksamkeit entgegen, die sie in ihrem realen Leben vermisst. Gerry lebt in Amerika, ist also weit weg. Gleichwohl ist es der Kontakt mit ihm, der etwas Spannung und Aufregung in ihr langweiliges Leben bringt. Sie fühlt sich geschmeichelt, dass sich ein so gutaussehender Mann, noch dazu ein Hollywood Schauspieler, für sie interessiert, auch wenn ihr klar ist, dass ihre Leben viel zu unterschiedlich sind, als dass daraus jemals eine echte Romanze werden könnte. Gleichwohl tut ihr der Kontakt mit Gerry gut. Gerry erzählt ihr, dass er ein sehr wohltätiger Mensch sei und ein Waisenhaus unterstützen würde, und bittet sie dafür zu spenden. Nachdem sie nicht möchte, dass Gerry sie für kleinkariert oder geizig oder mittellos hält, kommt sie dem gerne nach und spendet immer wieder. Sie geht dabei sogar so weit, einen Kredit aufzunehmen, um sich gegenüber Gerry großzügig zeigen zu können. Damit aber nicht genug, denn nun bittet sie Gerry um einen Gefallen, der ihr noch mehr, als das weggegebene Geld den Schlaf raubt. Als Engländer, der in Amerika lebt, sei es ihm nicht möglich, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Er benötige aber gelegentlich ein solches Konto, weil sein Management weitere Spenden für einen guten Zweck einsammeln würde. Deshalb bittet er Anneliese, ob er nicht gelegentlich ihr Bankkonto dafür benutzen könne. Nachdem Anneliese sehr gutgläubig und in geschäftlichen Dingen unerfahren ist, und selbst in einem sozialen Beruf arbeitet, willigt sie ein. Sie wird auch nicht misstrauisch, dass das Geld, das auf ihrem Konto eingeht, und dessen Eingang Gerry regelmäßig ankündigt, um bei dem es sich natürlich um keine Spenden handelt, sondern um Zahlungen aus Gewinnspiel betrug oder Love Scamming anschließend von ihr an ein Kryptobörse weitergeleitet werden soll. Dies deshalb, damit es sich dort vermehren kann und dann noch mehr Geld für wohltätige Zwecke zur Verfügung steht, wie Gerry ihr versichert. Sie ahnen sicherlich schon was jetzt kommt. Der Traumprinz entpuppte sich als Frosch. Anstatt einem Treffen mit Gerry, von dem sie heimlich immer geträumt hat, kam nun Post von der Staatsanwaltschaft, in der Anneliese vorgeworfen wird, als sog. Finanzagentin fast 400.000 € an Geldern, die aus unterschiedlichen Straftaten stammen, wie Gewinnspielbetrug oder Love Scamming weitergeleitet zu haben. …

Dieser Artikel beleuchtet die straf- und zivilrechtlichen Folgen, die mit der Überlassung des eigenen Kontos an Fremde einhergehen, insbesondere im Kontext von Betrug und Geldwäsche.

Strafrechtliche Konsequenzen: Der Tatbestand der Geldwäsche

Die Überlassung des eigenen Kontos an Dritte, die dieses für rechtswidrige Transaktionen, wie etwa Geldwäsche, nutzen, kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach § 261 Abs. 5 StGB (vor dem 17.03.2021 § 261 Abs. 6 StGB) ist die leichtfertige Geldwäsche strafbar, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Finanzagent ohne direkte Absicht, aber mit grober Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit handelt und dabei nicht erkennt, dass die Gelder aus rechtswidrigen Taten stammen (OLG München, Beschluss vom 10.12.2014, 19 U 3492/14).

Zivilrechtliche Haftung: Schadensersatzansprüche

Neben den strafrechtlichen Risiken sind zivilrechtliche Folgen ebenso bedeutsam. Finanzagenten können auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie durch ihre Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass rechtswidrige Taten begangen wurden. Diese Schadensersatzansprüche können sich aus Vertrag, Delikt oder Bereicherungsrecht ergeben. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof in mehreren Fällen entschieden, dass Finanzagenten, die sich der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht haben, zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, der durch die rechtswidrige Tat entstanden ist (BGH, Urteil vom 19.12.2012, VIII ZR 302/11; Urteil vom 16.01.2018, VI ZR 474/16).

Die Rolle der BaFin und die Notwendigkeit einer Erlaubnis

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regulatorische Komponente. Wenn Finanzagenten für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, könnte dies als gewerbsmäßiges Finanztransfergeschäft gewertet werden, für das eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Das Fehlen dieser Erlaubnis kann zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens durch die BaFin führen.

Fazit und Ausblick

Die Überlassung des eigenen Kontos an Fremde ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Die strafrechtlichen Konsequenzen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, während im zivilrechtlichen Bereich erhebliche Schadensersatzforderungen drohen. Darüber hinaus unterliegen solche Aktivitäten der regulatorischen Aufsicht durch die BaFin, wobei die Ausübung ohne die erforderliche Erlaubnis weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Von daher sollten Sie unter keinen Umständen Ihr Konto, gleichgültig ob unentgeltlich oder gegen Provision, für Transaktionen Dritter zur Verfügung stellen. Es droht nicht nur Ärger mit der Staatsanwaltschaft, sondern gerade die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche können existenzvernichtend sein.

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