• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Prokura versus Geschäftsführung – der richtige Weg für die Unternehmensnachfolge in der GmbH

14. November 2024 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Gesellschaftsrecht

Die Unternehmensnachfolge gehört zu den entscheidendsten Momenten im Lebenszyklus eines Unternehmens. In dieser Phase werden Weichen gestellt, die nicht nur die Zukunft des Unternehmens, sondern auch das Lebenswerk der ausscheidenden Inhaber bestimmen. Eine der zentralen Fragen, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung stellt, ist, ob die neuen Führungskräfte eine Prokura erhalten oder als Geschäftsführer eingesetzt werden sollen. Beide Optionen bieten verschiedene Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen, um die optimale Entscheidung für die langfristige Stabilität und Weiterentwicklung des Unternehmens zu treffen.

Die Prokura – Vertretung mit Einschränkungen

Die Prokura, geregelt in den §§ 48 bis 53 des Handelsgesetzbuches (HGB), ist eine umfassende Vollmacht für die Vertretung des Unternehmens im Außenverhältnis. Sie ermöglicht es dem Prokuristen, im Namen des Unternehmens Verträge zu schließen, Verhandlungen zu führen und Geschäfte zu tätigen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören. Der Prokurist wird dazu durch eine notarielle Anmeldung ins Handelsregister eingetragen und kann ab diesem Zeitpunkt für das Unternehmen handeln. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen, die insbesondere im Rahmen einer Nachfolgeplanung berücksichtigt werden sollten:

Eingeschränkte Entscheidungsbefugnis

Die Prokura umfasst nicht alle Handlungen, die im Rahmen einer Geschäftsführung notwendig sein könnten. So sind etwa grundlegende Entscheidungen, wie die Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Verkauf des gesamten Unternehmens, nicht durch die Prokura gedeckt.

Gesellschaftsrechtliche Bedeutung

Der Prokurist ist kein Organ des Unternehmens und hat daher auch keine gesellschaftsrechtliche Stellung. Dies kann die Akzeptanz und Autorität des Prokuristen innerhalb des Unternehmens und gegenüber Geschäftspartnern beeinträchtigen, insbesondere, wenn eine langfristige und eigenständige Leitung des Unternehmens geplant ist.

Haftung und Verantwortung

Prokuristen unterliegen einer geringeren Haftung als Geschäftsführer. Dies mag zunächst als Vorteil erscheinen, kann aber dazu führen, dass Prokuristen weniger Eigenverantwortung übernehmen. Für das Unternehmen kann das in sensiblen Geschäftsbereichen von Nachteil sein.

Insgesamt ist die Prokura eine geeignete Möglichkeit, Führungskräften weitreichende Vollmachten zu verleihen, ohne sie in die umfassende Organstellung eines Geschäftsführers zu versetzen. Sie kann insbesondere als Übergangslösung oder für operative Tätigkeiten eine gute Wahl sein, wenn das Unternehmen lediglich eine begrenzte Delegation wünscht und die formelle Verantwortung weiterhin beim Inhaber bleibt.

Geschäftsführung – volle Verantwortung und gesetzliche Verpflichtungen

Die Ernennung zum Geschäftsführer geht über die bloße Vertretungsmacht hinaus. Geschäftsführer sind Organe der Gesellschaft und tragen die Gesamtverantwortung für die strategische und operative Ausrichtung des Unternehmens. Diese Rolle ist rechtlich umfassender und birgt sowohl Chancen als auch Risiken für das Unternehmen und die betreffende Person:

Organstellung und Verantwortung

Der Geschäftsführer hat eine umfassende Verantwortung und wird rechtlich als Organ der Gesellschaft anerkannt. Dies gibt ihm die volle Entscheidungsbefugnis, ist jedoch auch mit einer umfangreichen Haftung verbunden. Für GmbHs ist die Stellung des Geschäftsführers in den §§ 35 bis 52 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) geregelt, die beispielsweise bestimmte Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen beschreiben.

Haftung und Compliance-Pflichten

Geschäftsführer unterliegen einer erweiterten Haftung, die nicht nur für fahrlässige, sondern auch für vorsätzliche Pflichtverletzungen gilt. Bei Verstößen können sie persönlich in Haftung genommen werden, was die Bedeutung der Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG) unterstreicht. Zudem sind sie verpflichtet, alle relevanten Gesetze und Regularien einzuhalten, darunter arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und umweltrechtliche Vorschriften.

Langfristige strategische Gestaltungsmöglichkeit

Anders als Prokuristen können Geschäftsführer strategische und grundsätzliche Entscheidungen treffen, die das Unternehmen langfristig ausrichten. Die Organstellung erlaubt ihnen umfassende Handlungsfreiheit, die insbesondere bei der Entwicklung von Nachfolgestrukturen vorteilhaft sein kann. Sie haben die Möglichkeit, den Kurs des Unternehmens in allen Belangen zu bestimmen und so eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.

Die Bestellung zum Geschäftsführer kann besonders dann von Vorteil sein, wenn die neue Führungsebene das Unternehmen langfristig steuern soll und in vollem Umfang strategische Verantwortung übernehmen möchte. Sie ist die klare Lösung für Unternehmen, die eine vollständige und formale Übergabe der Unternehmensführung anstreben.

Abwägungskriterien für die Unternehmensnachfolge

Ob die Prokura oder die Geschäftsführertätigkeit der richtige Weg für die Unternehmensnachfolge ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die individuell bewertet werden sollten:

Umfang der Verantwortungsübergabe

Wenn der Unternehmensinhaber schrittweise Verantwortung abgeben möchte und noch aktiv im Unternehmen eingebunden bleibt, könnte die Prokura eine adäquate Übergangslösung sein. Soll hingegen die operative und strategische Verantwortung vollständig übertragen werden, spricht vieles für die Bestellung als Geschäftsführer.

Unternehmenskultur und Führungsstruktur

In flacheren Hierarchien mit einem starken Fokus auf Teamarbeit kann die Prokura ausreichen, da Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. In hierarchisch strukturierten Unternehmen kann die formelle Geschäftsführungsrolle für mehr Klarheit und Verantwortungsbewusstsein sorgen.

Haftungsfragen und Risikoabwägung

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist umfassender und kann insbesondere bei risikobehafteten Branchen von Nachteil sein. Hier ist zu bedenken, ob die künftigen Führungskräfte auf eine solche Haftung vorbereitet und gewillt sind, diese Verantwortung zu übernehmen.

Langfristige Bindung und Motivation

Die Bestellung zum Geschäftsführer ist oft auch ein Signal der Wertschätzung und Verbindlichkeit, das die langfristige Bindung von Führungskräften fördert. Für die Nachfolgeplanung kann dies eine entscheidende Rolle spielen, um die Motivation und das Engagement der künftigen Führungskräfte sicherzustellen.

Fazit: Prokura oder Geschäftsführung?

Die Wahl zwischen Prokura und Geschäftsführung ist eine entscheidende Weichenstellung für die Unternehmensnachfolge. Während die Prokura eine flexible und begrenzte Vertretungsbefugnis bietet, eignet sich die Position des Geschäftsführers besser für eine umfassende Nachfolgeregelung mit vollständiger Verantwortung. Unternehmen sollten in der Nachfolgeplanung neben rechtlichen Aspekten auch die Unternehmenskultur, die gewünschten Führungsstrukturen und die langfristigen Ziele berücksichtigen. Eine fundierte Abwägung hilft dabei, den richtigen Weg zu finden und eine nahtlose Übergabe zu gewährleisten. Eine gut strukturierte Nachfolgeplanung mit klarer Rollenverteilung ist ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg und die Kontinuität des Unternehmens.

Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge, bundesweit.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Nießbrauch an GmbH-Anteilen: Eine effektive Gestaltungsform für Unternehmensnachfolge und Steueroptimierung
  2. Haftung eines Angestellten als faktischer Geschäftsführer einer GmbH?
  3. Der faktische Geschäftsführer einer GmbH haftet der Gesellschaft wie ein bestellter Geschäftsführer auf Schadenersatz nach § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz analog
  4. Abgemahnt wegen Filesharing? Auf die richtige Verteidigungsstrategie kommt es an!
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus Geretsried bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung und auch von der Bushaltestelle am Bahnhof erreichen Sie uns mit nur wenigen Schritten.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt