Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen
Erlaubt:
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird.
Verboten:
Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. Wer den Arbeitgeber im Internet schlecht macht, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen, wie bei öffentlichen Beleidigungen über andere Medien, etwa Flugblätter (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.1998 – 2 Sa 330/98).
Lästern übers Büro: Diskretion ist angesagt
Erlaubt:
Über objektive Tatsachen im Zusammenhang mit dem Betrieb dürfen die Mitarbeiter auch im Internet chatten, solange nichts Internes ausgeplaudert wird.
Verboten:
Wer mit seinen Äußerungen den Betriebsfrieden stört, muss mit einer Abmahnung rechnen. Falls Betriebsgeheimnisse verraten werden, droht sogar die sofortige Kündigung.
Dieser Artikel wird am Dienstag, den 07.08., 14.08. und 21.08.2012 fortgesetzt. Im nächsten Teil behandeln wir die Thematik „Download..“