Immer häufiger versuchen Betrüger mit gefälschten Inkassoschreiben, Verbraucher und Unternehmen zur Zahlung nicht existierender Forderungen zu bewegen. Aktuell kursiert ein besonders professionell wirkendes Fake-Schreiben, das angeblich von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH im Auftrag von Amazon Deutschland S.à r.l. stammt. Darin wird behauptet, ein vollstreckbarer Titel liege bereits vor, und es werde mit Zwangsvollstreckung, Kontopfändung und SCHUFA-Einträgen gedroht. Auch eine täuschend echt aussehende Rechnung ist beigefügt. Wer zahlt, ist Opfer eines dreisten Betrugs.
Typische Merkmale gefälschter Inkassoschreiben
1. Konto im Ausland
Ein sicheres Indiz für einen Betrugsversuch ist die Anforderung zur Zahlung auf ein ausländisches Konto. In dem uns vorliegenden Fall soll auf ein italienisches Konto mit der IBAN IT84Y0760115900001071253551
gezahlt werden. Eine seriöse deutsche Inkassofirma wie EOS nutzt ausschließlich deutsche Geschäftskonten.
2. Bedrohung mit rechtlichen Maßnahmen – ohne Substanz
Das Schreiben kündigt u.a. eine Kontopfändung gemäß § 829 ZPO und Arbeitgeberpfändung gemäß § 850c ZPO an, ohne dass tatsächlich ein Vollstreckungstitel vorgelegt wird. Die angebliche „Anlage“ fehlt entweder ganz oder ist gefälscht. Eine Pfändung ohne vorherigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist rechtlich nicht möglich.
3. Täuschend echte Gestaltung
Die äußere Form ist professionell: Geschäftsadressen, Telefonnummern, Umsatzsteuer-ID und sogar ein QR-Code zum Girocode-Zahlungsverkehr – all das erweckt den Eindruck einer legitimen Forderung. Diese Professionalität ist jedoch Teil der Masche, um Vertrauen zu erschleichen.
4. Druck durch kurze Zahlungsfrist
Die Adressaten werden massiv unter Druck gesetzt: Innerhalb von 3 Werktagen solle gezahlt werden, ansonsten drohen SCHUFA-Einträge oder Zwangsvollstreckung. Diese Taktik zielt auf eine übereilte Zahlung ohne rechtliche Prüfung.
Rechtliche Bewertung: Warum Sie auf keinen Fall zahlen sollten
Nach deutschem Recht sind Inkassoschreiben ohne belegte Forderung oder Vollstreckungstitel wirkungslos. Eine tatsächliche Zwangsvollstreckung gemäß §§ 704 ff. ZPO setzt zwingend einen vollstreckbaren Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) voraus. Der im Schreiben behauptete Titel ist nicht beigefügt, und selbst wenn ein Dokument enthalten ist, handelt es sich regelmäßig um eine Fälschung.
Auch die Drohung mit SCHUFA-Einträgen ist unbegründet: Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.03.2015 – I ZR 157/13) darf ein negativer Eintrag nur bei unbestrittenen und fälligen Forderungen erfolgen. Bestehen Zweifel oder ein Widerspruch, ist die Eintragung rechtswidrig.
Wie Sie sich richtig verhalten
1. Ruhe bewahren und keine Zahlung leisten
Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Überweisen Sie kein Geld auf ausländische Konten, deren Legitimität nicht eindeutig feststeht.
2. Keine Kommunikation mit den Absendern
Reagieren Sie nicht auf Kontaktversuche des vermeintlichen Inkassodienstes. Antworten Sie insbesondere nicht auf E-Mails mit persönlichen Daten oder Anhängen.
3. Anzeige bei der Polizei erstatten
Erstatten Sie umgehend Anzeige wegen versuchten Betrugs bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes.
Fazit: Professionelle Täuschung mit kriminellem Hintergrund
Inkassobetrüger gehen immer raffinierter vor. Im vorliegenden Fall nutzen sie den guten Ruf von Amazon und EOS Inkasso, um Druck aufzubauen und Zahlungen zu erschleichen. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Ein echter Vollstreckungstitel ist immer nachvollziehbar und nachweisbar. Im Zweifel gilt: keine Zahlung ohne vorherige Prüfung.