• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Wann ist das Erbrecht des Ehegatten bei beantragter, aber noch nicht vollzogener Scheidung ausgeschlossen?

17. Februar 2020 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Erbrecht, Familienrecht

Wird eine Ehe rechtskräftig geschieden, dann verlieren die Ehegatten ihr gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilsansprüche sowie den Anspruch auf den sog. Voraus, also Hausratsgegenstände. Dies ist in § 1933 BGB so geregelt. Da es aber auch vorkommt, dass ein Ehegatte zwischen der Antragstellung und noch vor Ausspruch der Scheidung stirbt, taucht immer wieder die Frage auf, was in derartigen Fällen gilt. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2019 (I-3 Wx 182/19) entschieden, dass das Erbrecht des überlebenden Ehegatten dann nicht ausgeschlossen ist, wenn im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, der die Scheidung beantragt hat, nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten war, er und seine Ehefrau würden die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht wiederherstellen. In dem entschiedenen Rechtsstreit waren sich die Eheleute aufgrund der Erkrankung des Erblassers wieder nähergekommen, jedenfalls so nah, dass die Ehefrau trotz Scheidungsantrag den Erblasser bis zum Tod gepflegt und dieser die Pflege angenommen hat.

Streit um gesetzliche Erbfolge zwischen Ehefrau und Kindern wegen beantragter Scheidung

Der Erblasser, der keine Testament errichtet hat, so dass also gesetzliche Erbfolge zum Tragen kam, hinterließ eine Ehefrau und drei Kinder. Im Mai 2016 hatten sich die Eheleute getrennt und Ende 2017 beantragte der Erblasser die Scheidung. Die Ehefrau wiederum ließ im Februar 2018 über ihren Anwalt dem Erblasser mitteilen, dass sie sich gerade im Hinblick auf seine Krankheit weiter für ihn verantwortlich fühle. Darüber hinaus sei es ihr auch wichtig zu betonen, dass sie die Scheidung nicht wolle, weil sie die Ehe aus tiefster Überzeugung eingegangen sei und zwar bis der Tod sie scheidet.

Der Erblasser erlitt dann noch kurz vor seinem Tod einen Schlaganfall. Daraufhin kehrte die Ehefrau, von ihrer pflegebedürftigen Mutter zurück und kümmerte sich nun um den Erblasser bis zu dessen Tod. Schließlich hat sie dann auch noch die letzten beiden Wochen des Erblassers mit diesem verbracht.

Nach dem Tod des Erblassers hat sie entsprechend der gesetzlichen Erbfolge einen gemeinschaftlichen Erbschein für sich und die drei Kinder unter Berücksichtigung ihres Ehegattenerbrechts beantragt. Dieser war jedoch vom Nachlassgericht unter Verweis auf § 1933 BGB zurückgewiesen worden, weil zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe nach Ansicht des Gerichts vorgelegen hätten.

Auf Beschwerde der Ehefrau hat das Nachlassgericht dann die Entscheidung aber abgeändert. Dieses hatte nämlich nunmehr eine Aussage des Prozessbevollmächtigten des Erblassers im Scheidungsverfahren eingeholt. Dieser hat mitgeteilt, dass in einem persönlichen Gespräch zwischen ihm dem Erblasser man vereinbart hatte, dass die Eheleute in kleinen Schritten wieder aufeinander zugehen wollten. Zu diesem Zweck hätte zunächst in seinem Beisein eine Hausbegehung der Ehefrau des Erblassers in seiner Begleitung stattfinden sollen. Dazu sei es dann aber nicht mehr gekommen. Daraufhin sah das Nachlassgericht die erforderlichen Tatsachen zur Teilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins unter Berücksichtigung des Erbrechts der Ehefrau für gegeben. Hiergegen hat sich nun eines der Kinder gewandt und dem Beschluss mit der Beschwerde angegriffen. Da das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung geblieben ist, landete der Rechtsstreit schließlich beim OLG.

(Gesetzliches) Ehegattenerbrecht nicht durch § 1933 BGB ausgeschlossen

Die Beschwerde blieb erfolglos, denn nach Auffassung der Richter konnte nicht festgestellt werden, dass beim Tod des Erblassers die Voraussetzungen der Scheidung gegeben waren. Das beurteilt sich nach § 1565 BGB. Nach dessen Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach Satz 2 der Vorschrift ist die Ehe dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Die Richter haben zwar festgestellt, dass der Erblasser den Scheidungsantrag gestellt hatte und die Lebensgemeinschaft seit der Trennung nicht mehr bestanden hätte. Jedoch sei im vorliegenden Fall die Prognose nicht gerechtfertigt, die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft sei nicht zu erwarten gewesen. Da die gesetzliche Vermutungsregelung des § 1566 BGB (einjährige Trennung und beiderseitiger Scheidungsantrag bzw. Zustimmung des Antragsgegners; dreijährige Trennung) nicht eingreift, müsse das Gericht prognostisch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls entscheiden. Danach war zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, so die Richter, nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass dieser und seine Ehefrau die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig nicht wiederherstellen würden. So habe die Ehefrau nicht nur in ihrem Anwaltsschreiben mitgeteilt, dass sie die Scheidung nicht wolle, sondern sie war auch nach dem Schlaganfall des Erblassers von deren pflegebedürftiger Mutter zu diesem zurückgekehrt um sich um diesen zu kümmern. Dadurch, dass die Ehefrau den Erblasser gepflegt und dieser die Pflege angenommen hat, hätten die Eheleute zu erkennen gegeben, dass sie sich gerade nicht endgültig von ihrer Ehe distanziert hätten.

Anmerkung:
Wer im Falle einer Trennung/bevorstehenden Scheidung sichergehen möchte, dass der Ehegatte auch vor Vollzug der Scheidung leer ausgeht, der muss hier, um auf der sicheren Seite zu sein, diesen Willen in einem entsprechenden Testament niederschreiben.

Umgekehrt ist es so, dass derjenige, der seinen Ehegatten testamentarisch zum Erben eingesetzt hat, und diesen Willen nach einer Trennung/Scheidung nicht mehr hat, das Testament ausdrücklich ändern. Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet, wird deshalb oft eine Regelung aufgenommen, dass die wechselseitige Erbeinsetzung im Falle einer Scheidung nicht mehr gelten soll.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Das Berliner Testament bei Scheidung und Trennung
  2. Insolvenz eines Ehegatten mindert Verfahrenswert bei Scheidung nicht
  3. Widerruf eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments nach der Scheidung ist nur wirksam, wenn das Widerrufstestament dem vormaligen Ehegatten lebzeitig zugestellt worden ist
  4. Testierfähigkeit bei Demenz ausgeschlossen
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus München bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung und auch vom Bahnhof erreichen Sie uns mit nur wenigen Schritten.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    • Warum eine Drohung mit Selbstmord eine Schnapsidee ist

      Zwischenmenschliche Beziehungen haben viele Facetten. G...

    • Fair parken – Oder was Sie zur Abzocke auf Supermarktparkplätzen durch private Parkplatzbetreiber wissen müssen

      Ein Einkauf in Ihrem Supermarkt kann ein teures Nachspi...

    • Vorsicht vor dieser Falle für Verkäufer beim Verkauf über eBay Kleinanzeigen

      EBay Kleinanzeigen sind bei Verkäufern gerade deshalb b...

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt