Wer als Immobilienmakler oder Eigentümer eine Immobilie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell erhält, weil im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung gegen § 87 GEG (vormals § 16 a EnEV) verstoßen worden sein soll, der muss auf eine solche Abmahnung zwingend innerhalb der gesetzten Frist reagieren, weil sonst (leicht zu vermeidende) ganz erhebliche Kosten entstehen können. Während die mit der Abmahnung verlangten Abmahngebühren in Höhe von meist 229,34 € noch moderat sind, sind die Kosten, die bei Nichtbeachtung entstehen können, ganz erheblich.
Das droht, wenn Sie nicht reagieren
Wenn Sie nicht reagieren, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit die deutsche Umwelthilfe in einem nächsten Schritt eine mit ihr verbundene Anwaltskanzlei zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs einschalten. Bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder aber eine Unterlassungsklage wird dann der Streitwert für das Verfahren regelmäßig mit 30.000 € angegeben. Ein Streitwert in dieser Höhe ist von der Rechtsprechung auch bereits mehrfach abgesegnet worden, sodass daran wenig zu rütteln ist. Führen Sie also zu diesem Streitwert dann ein Verfahren und unterliegen, dann liegt das Prozesskostenrisiko bereits bei der 1. Instanz bei 7839,35 €. Das Kostenrisiko in der 2. Instanz liegt dann schon bei 8207,72 €, sodass das Gesamtkostenrisiko 16.047,07 € beträgt.
Geforderte Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie die geforderte Unterlassungserklärung, so wie sie von der Deutschen Umwelthilfe verlangt wird, unbesehen unterschreiben sollten. Regelmäßig empfiehlt sich diese fachkundig überprüfen und gegebenenfalls, wenn eine Abgabe der Unterlassungserklärung die kostengünstigste Möglichkeit ist, um die Angelegenheit vom Tisch zu bekommen, modifizieren (entschärfen) zu lassen. Mit Abgabe die Unterlassungserklärung wird nämlich ein Unterlassungsvertrag abgeschlossen und das eigentliche Geschäftsmodell der Deutschen Umwelthilfe besteht nicht darin geringe Abmahngebühren zu kassieren, sondern saftige Vertragsstrafen zu verdienen, wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird.
Merke: Nicht zu reagieren ist keine Option; die geforderte Unterlassungserklärung ohne Überprüfung abzugeben ist eine schlechte Option.
Haben Sie auch eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. erhalten? Wir beraten und unterstützen Sie gerne bundesweit.