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Warum Sie Ihren Kindern zwingend zum 18. Geburtstag eine Vorsorgevollmacht schenken sollten

22. Juli 2024 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Familienrecht

Kaum zu glauben, wie schnell das gegangen ist. Eben noch im Kindergarten und jetzt schon volljährig. Wenn Sie Kinder haben, dann wissen Sie wovon ich spreche. Volljährigkeit bedeutet aber nicht nur, dass man nun nach dem Gesetz als erwachsen gilt, sondern bedeutet auch, dass das gesetzlich geregelte Sorgerecht der Eltern ersatzlos entfällt.  Das Kind ist nun, jedenfalls rechtlich, für sich allein verantwortlich zwar unabhängig davon, ob es noch im Haushalt der Eltern lebt, zur Schule geht oder bereits arbeitet. dies bedeutet, Sie können für ihr Kind, wenn nicht Vorsorge getroffen wird, keine rechtlichen Entscheidungen mehr treffen.  Überspitzt ausgedrückt hat der Gesetzgeber sie in ihrer Funktion als Eltern „entrichtet“. Abhilfe kann eine Vorsorgevollmacht schaffen.

In diesem Artikel beleuchten wir, warum eine Vorsorgevollmacht für junge Erwachsene von großer Bedeutung ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind und wie eine solche Vollmacht ausgestaltet werden kann.

Bedeutung der Vorsorgevollmacht für Volljährige

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern. Dies bedeutet, dass Eltern ab diesem Zeitpunkt keine rechtlichen Entscheidungen mehr für ihre Kinder treffen können. Sollte ein junger Erwachsener durch Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen, können Eltern ohne entsprechende Vorsorgevollmacht keine rechtsverbindlichen Handlungen im Namen ihres Kindes vornehmen.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, einer oder mehreren Vertrauenspersonen bestimmte Entscheidungen zu übertragen. Dies umfasst medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten und andere wichtige Bereiche des täglichen Lebens. Insbesondere in Notfällen kann eine solche Vollmacht entscheidend sein, um schnell und im Sinne der betroffenen Person handeln zu können.

Rechtlicher Rahmen der Vorsorgevollmacht

Das deutsche Recht bietet verschiedene Instrumente der Vorsorge an, darunter die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 1814 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Vorsorgevollmacht kann eine umfassende Regelung sein, die eine Betreuung durch das Gericht überflüssig macht.

Ein wichtiger Punkt ist, dass eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden muss, um rechtswirksam zu sein. Für bestimmte Entscheidungen, wie z.B. Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Nachdem die meisten Kinder in diesem Alter aber noch über kein Immobilienvermögen verfügen, ist regelmäßig eine privatschriftliche Vollmacht ausreichend.

Konkrete Vorteile einer Vorsorgevollmacht

1. Medizinische Entscheidungen:

Sollte ein junger Erwachsener in eine Situation geraten, in der er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, sei es durch Unfall oder Krankheit, ermöglicht eine Vorsorgevollmacht der bevollmächtigten Person, im Namen des Betroffenen medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ohne eine solche Vollmacht müssen Ärzte in kritischen Fällen auf eine gerichtliche Entscheidung warten, was wertvolle Zeit kosten kann. Hinzu kommt, dass, wenn es ganz schlecht läuft, eine fremde Person als rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt wird, also Entscheidungen über den Kopf der Eltern hinweg getroffen werden können.

2. Finanzielle Angelegenheiten:

Volljährige müssen ihre finanziellen Angelegenheiten selbst regeln. Bei einem Ausfall durch Unfall oder Krankheit können ohne Vorsorgevollmacht weder Eltern noch andere nahe Angehörige auf Bankkonten zugreifen, Rechnungen begleichen oder andere finanzielle Verpflichtungen erfüllen. Auch dies ist ein wichtiger Aspekt, der für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht spricht.

3. Rechtliche Handlungen:

Der bevollmächtigten Person wird ermöglicht, in rechtlichen Belangen für den Volljährigen zu handeln, z.B. Mietverträge zu kündigen oder notwendige Anträge zu stellen. Auch die Vertretung vor Gericht ist möglich.

Fazit

Das Erreichen der Volljährigkeit bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Verantwortung mit sich. Eine Vorsorgevollmacht ist ein essenzielles Instrument, das jungen Erwachsenen Sicherheit und Schutz bietet, falls sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Durch eine frühzeitige und gut durchdachte Vollmacht können unnötige gerichtliche Betreuungen vermieden und schnelle, im Sinne des Volljährigen liegende Entscheidungen getroffen werden. Eltern und junge Erwachsene sollten dieses Thema ernst nehmen und sich rechtzeitig beraten lassen, um eine umfassende Vorsorge zu gewährleisten.

Es geht dabei nicht darum, durch Erteilung einer solchen Vollmacht sofort den erlangten Status des Erwachsenseins wieder aufzugeben. Es geht vielmehr um die Fälle, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen und Handlungen erforderlich sind, und der junge Erwachsene dazu aufgrund von körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage ist. Hinzu kommt, dass es keine Regelung ist, die in Stein gemeißelt ist. Ebenso wie die Vollmacht erteilt werden kann, kann sie natürlich jederzeit wieder entzogen werden. Gerade dann, wenn das Leben weiter fortschreitet und die Eltern nicht mehr die Hauptrolle im Leben des Kindes spielen, dann kann die Vollmacht vernichtet und stattdessen eine neue Vorsorgevollmacht einer neuen Vertrauensperson, also Ehemann, Ehefrau Lebenspartner oder Magma erteilt werden. Gleiches gilt, wenn die Eltern selbst zu altem gebrechlich sind und im Fall der Fälle von der Vollmacht nicht mehr Gebrauch machen können. Wer ohne Vorsorgevollmacht durchs Leben geht, der handelt ohne Weitsicht. Diese ist ebenso zwingend erforderlich, wie der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, wenn die Mitversicherung bei den Eltern entfällt.

Sollte ausnahmsweise das Verhältnis zu der Eltern so schlecht sein, dass man ein schlechtes Gefühl bei der Erteilung einer Vollmacht hat, dann kann diese natürlich auch einer anderen Vertrauensperson erteilt werden. dies sollten aber nicht Hinz und Kunz sein, sondern jemand der integer ist und die man wirklich, ähnlich wie dies bei einer intakten Eltern-Kind-Beziehung ist, blind vertraut.

Haben Sie noch keine Vorsorgevollmacht? Dann beraten und unterstützen wir Sie gerne, gleichgültig, ob Sie junger Erwachsener sind, oder bereits Ihren letzten Lebensabschnitt erreicht haben. Die Problematik ist stets die gleiche. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet über Ihr Wohl und Wehe nicht eine Vertrauensperson, sondern ein Fremder, der vom Betreuungsgericht bestellt wird und dies vielleicht sogar berufsmäßig macht, also neben Ihnen noch zahlreiche andere Personen zu betreuen hat.

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