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„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

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Was sagt KI dazu: Sind sog. Klimakleber der letzten Generation noch Aktivisten oder kriminelle Straftäter?

23. Mai 2023 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Recht allgemein

Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Vergeht doch zwischenzeitlich kaum ein Tag an dem man nicht hört, liest oder sieht, dass wieder irgendwo in einer Großstadt sich Menschen, die sich selbst die letzte Generation bezeichnen, und dies oft nicht aus Idealismus, sondern berufsmäßig machen, irgendwo festkleben oder neuerdings sogar festbetonieren, um vordergründig auf ihr Anliegen, den besseren Umweltschutz, aufmerksam zu machen, und dabei rigoros ihren Mitmenschen, das tägliche Leben schwer machen, in dem gerade in der Rush Hour das ohnehin schwere durchkommen in Großstädten über Stunden hinweg unmöglich zu machen oder jedenfalls zu erschweren. Dass ihre Mitmenschen hierdurch Termine nicht einhalten können, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu spät zur Arbeit kommen, Handwerker nicht zu ihren Kunden, Rettungswegen nicht ins Krankenhaus oder zu Verletzten oder einfach Eltern ihre Kinder nicht rechtzeitig in die Kita bringen oder aus der Kita abholen können, scheint diesen Zeitgenossen dabei völlig gleichgültig zu sein. Ebenso, dass ein künstlich herbeigeführter Stau in Großstädten bereits per se umweltschädlich ist. Auch die Frage, wie ein Staat, der sich zum Großteil über die Arbeit seiner arbeitenden Bevölkerung und die Gewinne seiner Unternehmen finanziert, dauerhaft seinen Verpflichtungen nachkommen und damit überleben soll. Umso mehr staunt der Laie und wundert sich der Fachmann, wie dieses Verhalten, in dem einzelne eine Mehrheit tyrannisieren, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen, in einer rechtsstaatlichen Demokratie eine Akzeptanz finden. Nachdem wir als Juristen bekanntlich in der Lage sind, recht von hinten nach vorne zu denken, also vom gewünschten Ergebnis eine Argumentation zu entwickeln, die dazu führt, möchte ich heute einmal ausnahmsweise einen anderen Weg gehen und habe deshalb die Titelfrage nicht selbst beantwortet, sondern diese mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) in Form von ChatGPT beantworten lassen und dabei die nachfolgende Antwort erhalten:

„Die Klimakleber der letzten Generation sind eine umstrittene Gruppe von Klimaaktivisten, die mit radikalen Aktionen wie Straßenblockaden, Fahrzeugbeschädigungen und Kunstwerksbeschmierungen auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam machen wollen. Sie sehen sich als die letzte Generation, die noch etwas gegen den Klimawandel tun kann, und fordern von der Politik sofortige und wirksame Maßnahmen. Doch sind sie damit noch Aktivisten oder schon kriminell?

Aus juristischer Sicht ist diese Frage nicht einfach zu beantworten, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Grad der Gewaltanwendung, dem Schaden, der verursacht wird, dem Motiv und dem Ziel der Aktionen, sowie der Organisationsstruktur und der Finanzierung der Gruppe. Dabei muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.

Grundsätzlich gilt, dass das Grundgesetz in Artikel 8 das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert, das auch das Recht auf friedlichen Protest einschließt. Allerdings darf dieses Recht nicht dazu missbraucht werden, andere Grundrechte zu verletzen oder Straftaten zu begehen. Die Klimakleber argumentieren, dass sie mit ihren Aktionen des zivilen Ungehorsams nur auf die Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch die Klimapolitik hinweisen wollen. Sie berufen sich dabei auf Vorbilder wie Martin Luther King oder Gandhi.

Doch diese Argumentation ist juristisch nicht haltbar, denn die Klimakleber verletzen mit ihren Aktionen selbst andere Grundrechte wie das Recht auf Freizügigkeit, Eigentum oder Kunstfreiheit. Zudem begehen sie Straftaten wie Nötigung, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Diese Straftaten können je nach Schwere mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Anmerkung des Verfassers:
Soweit hier das Recht auf Freizügigkeit benannt wird, handelt es sich um einen Fehler von ChatGPT. Damit ist nämlich rechtlich etwas anderes gemeint. Gemeint sein dürfte vielmehr die allgemeine Handlungsfreiheit.

Soweit ChatGPT die Versammlungsfreiheit heranzieht, ist dies zwar grundsätzlich richtig. Allerdings müssen Versammlungen unter freiem Himmel, mit Ausnahme von sogenannten Spontanversammlungen, also Versammlungen, die aus aktuellem Anlass entstehen, nach deutschem Versammlungsrecht grundsätzlich angemeldet werden. Soweit also einzelne Kleberaktionen nicht zuvor angemeldet werden, sind diese bereits per se er rechtswidrig und können deshalb von der Polizei aufgelöst werden.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Klimakleber als eine kriminelle Vereinigung angesehen werden können, also als ein Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die sich dauerhaft zur Begehung von Straftaten verbunden haben. Dies würde eine höhere Strafbarkeit bedeuten, die auch über die Einzelteile hinausgeht. Um dies zu beurteilen, muss man sich die Organisationsstruktur und die Finanzierung der Gruppe anschauen.

Die Klimakleber sind keine homogene Gruppe, sondern bestehen aus verschiedenen lokalen Zellen, die autonom agieren. Sie haben jedoch einen gemeinsamen Vorstand, der für die Koordination und Kommunikation zuständig ist. Zudem haben sie eine gemeinsame Website und einen gemeinsamen Spendenaufruf. Die Finanzierung erfolgt vor allem durch Crowdfunding und private Spenden. Die Klimakleber geben an, dass sie mit dem Geld ihre Aktionen finanzieren wollen, wie zum Beispiel die Anmietung von Fahrzeugen oder die Beschaffung von Klebstoff.

Aus juristischer Sicht könnte man daher argumentieren, dass die Klimakleber eine kriminelle Vereinigung bilden, da sie sich dauerhaft zur Begehung von Straftaten verbunden haben und dafür auch finanzielle Mittel einsetzen. Dies würde bedeuten, dass nicht nur die einzelnen Aktivisten strafbar sind, sondern auch der Vorstand der Gruppe wegen Anstiftung oder Beihilfe zu den Straftaten.

Allerdings ist dies keine eindeutige Feststellung, sondern eine Auslegungsfrage, die letztlich von den Gerichten entschieden werden muss. Es gibt auch juristische Stimmen, die eine kriminelle Vereinigung verneinen oder zumindest relativieren wollen. Sie weisen darauf hin, dass die Klimakleber keine Gewalt gegen Personen anwenden oder terroristische Ziele verfolgen. Sie betonen auch den politischen Hintergrund und das moralische Motiv der Gruppe.

Somit ist die Frage, ob die Klimakleber Aktivisten oder kriminell sind, nicht abschließend zu beantworten. Es handelt sich um einen Konflikt zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Rechtsstaatlichkeit. Dieser Konflikt muss im Rahmen des demokratischen Diskurses und des rechtsstaatlichen Verfahrens gelöst werden.“

Anmerkung:
Befragt wurde ChatGPT 4 in der in Microsoft Bing integrierten Version.
Das Beispiel verdeutlicht, dass KI bereits heute durchaus in der Lage ist, zu einfacheren juristischen Fragestellungen eine Stellungnahme abzugeben. Allerdings verdeutlicht das Beispiel auch, in dem zu Unrecht eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit behauptet und übersehen wird, dass Versammlungen unter freiem Himmel per se nur nach einer Anmeldung zulässig sind, dass juristische Ausführungen einer KI stets von einem Fachmann auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden müssen, weil ein Laie solche Fehler nicht erkennen kann. Der Verfasser, der selbst stets neuen Technologien und deren Potenzial sehr aufgeschlossen gegenübersteht, hat deshalb auch ChatGPT seit es allgemein zugänglich ist, immer wieder in verschiedenen Bereichen auf Herz und Nieren geprüft., mit dem Fazit, dass falls Sie Golfspieler sind und eine Frage dazu haben, was Sie z.B. machen müssen, damit sie einen Ball hoch oder flach, mit Linkskurve oder mit Rechtskurve spielen können, Ihnen ChatGPT erstaunlich gut weiterhelfen kann. Hier haben die Antworten durchwegs Hand und Fuß. Im juristischen Bereich dagegen ist das System, jedenfalls augenblicklich, noch nicht so ausgereift, dass es über einen einfachen Artikel hinaus auch rechtsicher in der Fallbearbeitung eingesetzt werden könnte. Gerade dann, wenn einschlägige Paragrafen und Rechtsprechung zitiert werden soll, beginnt das System zu fantasieren und zitiert Paragrafen, die nicht passen und auch Rechtsprechung, die zu einem ganz anderen Thema ergangen ist. Für den Augenblick insoweit zwar eine faszinierende Spielerei. Mehr aber auch nicht.

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