Hört man das Wort Adoption, dann denkt man automatisch daran, dass ein kinderloses Paar einen Säugling oder ein Kleinkind adoptiert, um so die Kleinfamilie abzurunden. Gar nicht so selten kommt es aber in unserer anwaltlichen Beratungspraxis vor, dass über die Adoption eines Erwachsenen nachgedacht wird, weil beispielsweise die Beziehungen zu einem Stiefkind gefestigt werden soll, oder aber wegen eine Vermögensübertragung unter Lebenden oder von Todes wegen Steuervorteile geschaffen werden sollen. Wir erläutern Ihnen wie dies funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zur Adoption eines Erwachsenen in Deutschland, der die rechtlichen Aspekte und die einzelnen Schritte des Verfahrens umfasst.
Voraussetzungen
Die Adoption eines Erwachsenen unterliegt bestimmten Voraussetzungen:
- Einwilligung des Anzunehmenden: Der Anzunehmende muss der Adoption zustimmen (§ 1767 Abs. 1 BGB).
- Mindestalter des Annehmenden: Der Annehmende muss mindestens 25 Jahre alt sein (§ 1767 Abs. 2 BGB).
- Altersunterschied: Zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden muss ein Mindestaltersunterschied von 18 Jahren bestehen (§ 1767 Abs. 2 BGB).
- Wohl des Anzunehmenden: Die Adoption muss dem Wohl des Anzunehmenden dienen (§ 1768 BGB).
Verfahren
Das Verfahren zur Adoption eines Erwachsenen umfasst mehrere Schritte:
a) Antragstellung
Der Antrag auf Adoption wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Hierbei sollte die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Betracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beigefügt sind und bereits im Vorfeld die Weichen dafür richtiggestellt werden, dass der Antrag bei Gericht auch Erfolg hat
b) Prüfung der Voraussetzungen
Das Gericht prüft die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und kann ggf. weitere Unterlagen oder Gutachten anfordern.
c) Anhörung der Beteiligten
Das Gericht führt eine Anhörung der Beteiligten durch, um die Beweggründe und die Eignung der Adoption zu prüfen. Hier versucht das Gericht sich einen Eindruck davon zu verschaffen, ob sich zwischen den Erwachsenen im Lauf der Jahre ein Eltern-Kind-Verhältnis gebildet hat. Wenn der anzunehmende nicht Weise ist, und noch vorhandene leibliche Eltern eine Einwilligung zur Adoption erteilt haben, werden auch regelmäßig diese mit angehört.
d) Gerichtlicher Beschluss
Nach Prüfung aller Voraussetzungen und Anhörung der Beteiligten erlässt das Gericht einen Beschluss über die Adoption. Die Adoption wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam (§ 1770 BGB).
Rechtsfolgen
Mit der Adoption entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden. Dies hat weitreichende Rechtsfolgen, insbesondere in Bezug auf Unterhalt, Erbrecht und Namensrecht.
Fazit:
Die Adoption eines Erwachsenen ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen ist dies auch nichts, was aus einer Laune heraus gemacht werden soll, sondern es sollte im Vorfeld alle Aspekte und das Führen wieder sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Insbesondere sollte sich derjenige, der einen anderen Erwachsenen adaptieren will, auch über die Tragweite Gedanken machen, weil die Rückgängigmachung einer bereits erfolgten Adoption nicht nur erneut Kosten verursacht, sondern rechtlich durchaus anspruchsvoll und schwierig ist.
Wir hatten vor einiger Zeit einen solchen Fall begleitet, bei dem, kaum dass die Adoption vollzogen war, dass Eltern-Kind-Verhältnis, dass wohl nie richtig bestanden hat, völlig zerrüttet war, weil die frischgebackenen Eltern unschön bemerken mussten, dass ihr neuestes Familienmitglied nun begann, fortlaufend finanzielle Forderungen an Sie als „Eltern“ zu richten. Hier die Hochzeit, da die bitte um Kapital, zum Kauf eine eigene Immobilie und, und, und… Konsequenz für das Ehepaar, das leichtfertig eine 25-jährige Frau adoptiert hatte, die sie über eine Beschäftigung im Handwerksbetrieb des Ehemannes kennen gelernt haben, wäre gewesen, dass dann, wenn einer von ihnen gestorben wäre, bei Eintritt des 1. Erbfalls, die Pflichtteilsansprüche der Adoptierten dazu geführt hätten, dass das ein Leben lang mühsam ersparte Familienheim voraussichtlich hätte veräußert werden müssen. Gerade, als die Adoptivtochter noch plötzlich gemeinsam mit ihrem Ehemann, um Mietkosten zu sparen, kurzerhand bei den neuen Eltern eingezogen war, begann für die Eheleute ein Martyrium, das zu schildern den Umfang dieses Beitrags sprengen würde.
Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden eine allgemeine Übersicht bietet und nicht die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen kann. Bei konkreten Fragen oder individuellen Anliegen unterstützen wir Sie gerne, deutschlandweit.