• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Zum Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?

3. November 2016 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Arbeitsrecht

Wer als Arbeitnehmer erkrankt ist, der ist von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit. Dies jedenfalls dann, wenn ihm von einem Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Im Normalfall ist dies für den Arbeitgeber zwar unangenehm, aber kein großes Ding, will er doch, dass es dem Arbeitnehmer bald wieder besser geht und der Rest der Belegschaft bei ansteckenden Krankheiten nicht angesteckt wird.

Problematisch kann es allerdings dann werden, wenn Arbeitnehmer dies ausnutzen, weil manche Ärzte allzu leichtfertig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Uns sind aus der täglichen Praxis Fälle bekannt, bei denen gerade junge Arbeitnehmer, in einem Jahr mehr Fehltage produzieren, als die gesamte restliche Belegschaft. 50 Fehltage und mehr pro Jahr sind dabei keine Seltenheit. Gerade bei kleineren Unternehmen ist dies nicht nur für den Arbeitgeber ärgerlich, sondern führt auch zu einer erheblichen Missstimmung bei den Kollegen, die letztendlich den Ausfall mittragen müssen.

Die Möglichkeiten des Arbeitgebers sind beschränkt, da sich Ärzte regelmäßig auf ihre Schweigepflicht berufen. Gleichwohl riskiert derjenige, der sich krankschreiben lässt, obwohl er nicht wirklich krank ist, den Verlust des Arbeitsplatzes, wenn dies durch Kommissar Zufall auffliegt oder aber der Arbeitgeber sich die Mühe gemacht hat einen Detektiv zur Überwachung des Arbeitnehmers einzuschalten.

Gleichgültig, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist oder nicht. Kann er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, dann spricht für diese zunächst die Vermutung der Richtigkeit, so dass der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit ist.
Davon zu trennen ist allerdings die Frage, ob der Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch erscheinen muss, wenn er vom Arbeitgeber dazu aufgefordert wird. Diese Frage hat nun das BAG mit Urteil vom 02.11.2016 (10 AZR 596/15) beantwortet, ohne sich allerdings eindeutig festzulegen.

Arbeitgeber bittet Arbeitnehmer zum Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit

Geklagt hatte ein Krankenpfleger, der zunächst nach einem Unfall längere Zeit arbeitsunfähig krank gewesen war. Nach seiner Wiedergenesung wurde er befristet auf einer anderen Stelle als Dokumentationsassistent beschäftigt. Kurz vor Ablauf dieser Befristung wurde er wieder arbeitsunfähig krank. Daraufhin wurde er – vergeblich – mehrfach vom Arbeitgeber zum Personalgespräch gebeten.

Arbeitnehmer verweigert Teilnahme am Personalgespräch und verweist auf seine Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer dachte aber gar nicht daran im Betrieb zu erscheinen, sondern hat mehreren Aufforderungen zu einem Personalgespräch nicht Folge geleistet und zur Begründung auf seine bestehende Arbeitsunfähigkeit verwiesen.

Der Arbeitgeber wollte dann noch zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer auch unfähig sein sollte an einem Personalgespräch teilzunehmen. Eine solche legte Der Arbeitnehmer aber nicht vor.

Arbeitgeber erteilt Arbeitnehmer eine Abmahnung – dieser zieht vor das Arbeitsgericht

Nachdem also der Arbeitnehmer den Aufforderungen des Arbeitgebers nicht Folge geleistet hatte, erteilte ihm der Arbeitgeber eine Abmahnung. Dies wollte sich der Arbeitnehmer nicht bieten lassen und zog dagegen vor das Arbeitsgericht. Gleichzeitig wollte er noch feststellen lassen, dass bereits eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend sei, um von einem Personalgespräch fernzubleiben.

Arbeitsunfähigkeit kann auch von der Teilnahme an einem Personalgespräch entbinden, muss es aber nicht zwingend

Hinsichtlich der Abmahnung war der Krankenpfleger erfolgreich, so dass er eine Löschung aus der Personalakte verlangen konnte. Sie war nach Auffassung des BAG zu Unrecht erfolgt, weil der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe aufgezeigt hatte, die es unverzichtbar gemacht hätten, dass der Arbeitnehmer persönlich zu einem Gespräch im Betrieb erscheint. Generell sei es nämlich ausreichend telefonisch oder schriftlich zu kommunizieren. Eine generelle Feststellung, dass ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch verpflichtet sei, wollten die Richter aber nicht treffen, denn es könne durchaus Fälle geben, in denen der Arbeitnehmer im Betrieb erscheinen müsse. Dies jedenfalls dann, wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist und der Arbeitnehmer gesund genug ist, um den Termin wahrzunehmen. Weiter stellten die Richter klar, dass der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt treten müsse, um mit ihm im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern.

Da also die Richter nicht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Teilnahme am Personalgespräch abgelehnt haben, sondern eher ein Regel-Ausnahme-Verhältnis geschaffen haben, bleibt für Arbeitnehmer stets eine gewisse Unsicherheit, wenn die Teilnahme verweigert wird. Wer Streit vermeiden will, sollte sich daher gut überlegen, ob er sich hier stur stellt. Arbeitgeber sind auch nur Menschen und selbst dem sanftmütigsten Arbeitgeber kann irgendwann der Kragen platzen. Deshalb sollte, jedenfalls dann, wenn weiterhin Interesse am Arbeitsverhältnis besteht, stets Konsens einer Konfrontation vorgezogen werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist kein Kavaliersdelikt
  2. Zur Privatnutzung eines Dienstwagens während lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
  3. BAG: Entschädigung bei Kündigung trotz Schwangerschaft
  4. Bewerbungsgespräch trotz Krankschreibung?
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus Starnberg bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt