In Erb- und Nachlassverfahren stellt sich häufig die Frage, inwieweit Dritte – insbesondere nicht unmittelbar Beteiligte – Einsicht in die Nachlassakte verlangen können. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das berechtigte Interesse nach § 13 Abs. 2 FamFG, regelmäßig in Verbindung mit dem Rechtsbehelf nach § 23 EGGVG, wenn das Nachlassverfahren bereits abgeschlossen ist. Eine aktuelle Entscheidung des …weiterlesen
Archiv für Oktober 2025
