Am 07.06.2019 hatten wir an dieser Stelle davon berichtet, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS für die T & D Versand GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren, eine angebliche veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt haben.
Heute ist uns eine Abmahnung der gleichen Akteure zugegangen, in der ein fehlender OS-Link zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Abmahnung gemacht worden ist. Hier wie da werden Abmahngebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 €, also 887,02 €, gefordert und sehr kurze Fristen zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und der Bezahlung der Abmahngebühren gesetzt.
Wie zuletzt wird ein auch diesmal Wettbewerbsverhältnis aus dem Segment Drucker bzw. Druckerzubehör behauptet. Dabei wird ignoriert, dass es sich bei dem Abgemahnten um keinen Händler, sondern um einen Verwerter aus Insolvenzverfahren handelt.
Haben auch Sie eine Abmahnung von FAREDS erhalten? Dann dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies wird sonst teuer. Wir unterstützen Sie gerne und sagen Ihnen, wie Sie am besten sachgerecht auf derartige Schreiben reagieren und kostspielige Rechtsstreitigkeiten, die Ihrem Unternehmen keinen spürbaren Vorteil bieten und damit unsinnig sind, vermeiden.