Kaum, dass die lang ersehnte und viel gepriesene Coronaschutzimpfung in Deutschland – mehr schlecht als recht – begonnen hat, nerven den mündigen Bürger nicht nur mit Steuergeldern finanzierte Werbespots pro Impfung, sondern auch eine pseudomäßig medial gesteuerte Diskussion zu der Frage, ob Geimpfte Sonderrechte dadurch erhalten sollen, in denen diesem Personenkreis ein Zugang zum „normalen“ …weiterlesen
Eigenbedarfskündigung für Au-Pair?
Eigenbedarfskündigungen sind oft streitbefangenen, weil der Mieter den Eigenbedarf nicht anerkennen möchte und für nur vorgeschoben hält. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 12.01.2021 (473 C 11647/20) stärkt die Rechtsposition von Vermietern, in dem das Gericht eine Eigenbedarfskündigung, die im Hinblick auf die beabsichtigte Beschäftigung eines Au-Pair ausgesprochen worden war, für rechtens gehalten hat.weiterlesen
Erleichtert Corona die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?
Die Wirtschaft leidet ganz massiv unter den staatlichen Rechtseingriffen in die unternehmerische Handlungsfreiheit. Nicht nur Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen gefährden Unternehmen und damit Arbeitsplätze, sondern auch nicht unmittelbar betroffene Branchen leiden. Wer hier allerdings als Arbeitgeber meint die Corona-Pandemie würde den Abbau von Arbeitsplätzen vereinfachen, der irrt, denn der bloße Hinweis dass aufgrund Corona der Beschäftigungsbedarf …weiterlesen
Wie berate ich meinen Mandanten, wenn er gegen behördliche Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) vorgehen möchte?
Unter diesem Titel ist gerade ein Artikel des Verfassers dieses Rechtsblogs in der aktuellen Ausgabe 1/2021 S. 7 ff der Online-Zeitschrift MKG (mit kollegialen Grüßen) erschienen. MKG aus dem ffi-Verlag ist ein Fachinfomagazin in dem erfahrene Praktiker für den juristischen Nachwuchs schreiben um ihre praktischen Erfahrungen weiterzugeben. In dem Beitrag wird jungen Juristinnen und Juristen aufgezeigt, welche …weiterlesen
Corona Spezial: Amtsrichter erteilt Coronapolitik eine verheerende Rüge und verwirft Rechtsverordnung
Der in Deutschland geltende Gewaltenteilungsgrundsatz funktioniert so, dass die Legislative, also der Bundestag und die Landesparlamente, Gesetz erlassen, die Exekutive, also die Bundesregierung und die Landesregierungen, die Gesetze vollziehen und die Judikative, also die Rechtsprechung, nach prüft, ob der Vollzug auch ordnungsgemäß erfolgt ist. Dieser seit Geltung des Gesetzes bewehrte Grundsatz wird seit vor rund …weiterlesen
