Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich. Förmlich in letzter Minute hat die Bundesregierung die seit März bestehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wegen Überschuldung, die an sich zum Jahresende enden sollte, neuerlich verlängert und zwar diesmal bis zum 31.01.2021. Begründet wird dies diesmal damit, dass sich die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen, die …weiterlesen
D & O-Versicherung muss grundsätzlich auch Ansprüche nach § 64 S. 1 GmbHG ersetzen
Leistet ein Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind, dann haftet er dafür persönlich nach § 64 S. 1 GmbHG gegenüber der GmbH. Er kann hier also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch genommen werden. Gerade noch rechtzeitig, …weiterlesen
Kann ich meine Gewerbefläche ganz oder teilweise untervermieten?
Mit Beginn des zweiten strengen Lockdown am heutigen 16.12.2020 verschärft sich das Leiden für zahlreiche Gewerbetreibende, die durch staatliche Infektionsschutzmaßnahmen bereits jetzt vor den Scherben ihrer Existenz stehen erneut. Kundenschwund und damit verbundener Umsatzrückgang führen dazu, dass viele Gewerbetreibende stark insolvenzgefährdet sind. Lediglich die noch bis zum Jahresende geltende (teilweise) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dürfte mit …weiterlesen
Corona Spezial: Eilantrag gegen Quarantäneanordnung für Bewohner einer Seniorenresidenz erfolgreich
Senioren- und Pflegeheime sind bekanntermaßen besonders stark betroffen von der Corona Pandemie. Gleichwohl heiligt auch dort der Zweck nicht die Mittel, wie ein Beschluss des VG Darmstadt vom 10.12.2020 (4 L 1947/20.DA) zeigt. Die Richter haben dem Eilantrag eines Bewohners eine Seniorenresidenz gegen eine Verfügung der Stadt Darmstadt stattgegeben, mit der diese aufgrund bestätigter Covid-19 …weiterlesen
Corona Spezial: Gericht verurteilt zur Zahlung von Schmerzensgeld nach absichtlichem Anhusten
Wer in Coronazeiten einen anderen absichtlich anhustet, der macht keinen dummen Scherz. Er riskiert nicht nur ein Strafverfahren, sondern kann auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden (Amtsgericht Braunschweig, 112 C 1262/20).weiterlesen
