Das Smartphone, und damit ein Fotoapparat, sind heute ständig verfügbar. Während zu Zeiten der analogen Fotografie die lieben Kleinen meistens nur im Urlaub, bei Familienzusammenkünften oder an Geburtstagen und zu Weihnachten abgelichtet wurden, existieren heute von nahezu jedem Kind auf unterschiedlichen Speichermedien Tausende von Bildern. Soweit so gut. Problematisch wird es allerdings dann, wenn es …weiterlesen
Abmahnradar: Deutsche Umwelthilfe e.V. beginnt Abmahngebühren einzuklagen
Während wir für gewöhnlich an dieser Stelle über Abmahnungen der Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell berichten, die diese u.a. systematisch ausspricht, wenn Makler in Immobilienanzeigen die nach § 16 a EnEV erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht haben, und sich für den Wiederholungsfall die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen lässt, liegt uns heute …weiterlesen
Staat haftet nicht aus Amtspflichtverletzung wegen Untätigkeit im VW-Dieselskandal
Zwischenzeitlich ist ja hinlänglich bekannt, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gute Chancen haben Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Nachdem aber derartige Ansprüche zwischenzeitlich alle verjährt sind, haben einige Käufer, die hier ihre Chance verpasst haben, nunmehr versucht statt Volkswagen nach den Grundsätzen einer Amtspflichtverletzung im Sinne von § 839 BGB, Art. …weiterlesen
Hohes Geschäftsführergehalt steht einer Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen
Wer meint, dass Gesellschaften, die den Status einer Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen, keine hohen Geschäftsführer Gehälter zahlen dürften, der wird durch eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 12.03.2020 (V R 5/17) eines Besseren belehrt. Dort haben die Münchner Richter klargestellt, dass als Ausgangspunkt für einen durchzuführenden im Vergleich die Gehaltsstruktur für Wirtschaftsunternehmen herangezogen …weiterlesen
Corona Spezial: 26. Geburtstag ist kein Grund um groß zu feiern
Wer meint, er könnte trotz Corona ohne herausragenden Anlass feiern, der irrt, denn der Umstand, dass nach den einschlägigen Coronaschutzverordnungen unter engen Voraussetzungen Feiern zulässig sind, ist kein Freifahrtschein für ausgehungerte „Party People“, ewig jung Gebliebene und sonstiges feierwütiges Volk. Diese Erfahrung musste nun auch ein 26-jähriger aus Münster machen, der seinen Geburtstag mit rund …weiterlesen
