Arbeitslohn wird heute regelmäßig unbar ausgezahlt. Zu diesem Zweck benennt der Arbeitnehmer meist bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein Girokonto. Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber stets durch Zahlung des Lohns auf dieses Girokonto den Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt. Vielmehr muss nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts München (Urteil vom 25. September 2018, 3 Ca 4258/18) …weiterlesen
Testamentsvollstrecker ist nur ein testamentarische Teilungsanordnungen nicht hingegen an abweichende Vereinbarung der Erben gebunden
Ist Testamentsvollstreckung angeordnet und vereinbaren die Erben eine von der Teilungsanordnung der Erblasserin anderslautende Verteilung des Nachlasses, dann können derartige Vereinbarungen von einem Miterben frei widerrufen werden. Eine Bindung des Testamentsvollstreckers an diese Vereinbarungen ist nicht gegeben. Dieser ist vielmehr nur an die testamentarischen Teilungsanordnungen der Erblasserin, nicht jedoch an abweichende Vereinbarungen der Erben gebunden …weiterlesen
Rentenaustrittsklausel im Arbeitsvertrag – die schlummernde Gefahr für Arbeitgeber
Endlich in Rente? Das war einmal, denn die fetten Jahre für Rentner sind längst vorbei. Stattdessen macht sich langsam immer mehr die Erkenntnis breit, dass derjenige, der heute berufstätig ist und ein normales Einkommen bezieht, kaum mehr wird von seiner Rente wirklich leben können, wenn er das Rentenalter erreicht. Viele Arbeitnehmer erfüllt daher mit Sorge, …weiterlesen
Wer haftet für unnötige Fahrtkosten bei zu spät abgesagtem Gerichtstermin?
In der Praxis ärgerlich, gleichwohl dürfte dies jeder Prozessanwalt schon einmal erlebt haben. Er fährt zu einem Gerichtstermin, um dann entweder auf dem Weg dorthin oder gar erst vor Ort die Informationen zu erhalten, dass der Termin aufgehoben, also abgesagt worden ist. Entweder hat es die Geschäftsstelle des Gerichts gleich verabsäumt Bescheid zu geben, oder …weiterlesen
Vorübergehende Weiterbeschäftigung eines fristlos gekündigten Arbeitnehmers macht die außerordentliche Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, gleichgültig ob sie wirksam ist oder nicht, entfaltet ihre Wirkung mit Zugang beim Empfänger. Bei Arbeitsverhältnissen endet daher zunächst die Verpflichtung des Arbeitnehmers Arbeitsleistung zu erbringen und die Verpflichtung des Arbeitgebers Lohn zu bezahlen. Da die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung als Ausnahmetatbestand hoch sind, kündigen Arbeitgeber meist, wenn sie außerordentlich kündigen …weiterlesen
