Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich für knapp 40.000 € einen Neuwagen, bei dem im Display immer wieder, wie sich später herausstellt zu Unrecht, die Meldung angezeigt wird, sie müssen das Fahrzeug mindestens 45 Minuten stehen lassen, um die Kupplung abkühlen zu lassen. Bei mehreren Werkstattaufenthalten gelingt es nicht Abhilfe zu schaffen, dass diese …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wegen unangemessenem Kindesbetreuungsunterhalts
Papier ist bekanntlich geduldig. Deshalb wird in Eheverträgen oft manches geregelt, was einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhält, weil zulasten eines Ehegatten Ansprüche aus dem Kernbereich der Scheidungsfolgen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, ohne dass dafür besonders bedeutsame Belange vorhanden sind. Es droht eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit. Wer es hier nämlich als (wirtschaftlich) überlegener Ehegatte übertreibt, der …weiterlesen
Arbeitsvertragliche Verfallklausel die gegen Mindestlohngesetz verstößt ist für Arbeitsverträge nach dem 31.12.2014 insgesamt unwirksam
In vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen oder Verfallklausel enthalten. Erfasst eine solche Verfallklausel auch den Anspruch auf Mindestlohn, dann ist insgesamt unwirksam, jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 abgeschlossen worden ist (BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18).weiterlesen
Diskriminierung eines Rentners durch Zurückweisung seiner Bewerbung trotz tariflicher Altersgrenzenregelung?
Arbeitgeber aufgepasst. Bewirbt sich bei Ihnen ein Rentner, dann dürfen Sie diesen im Bewerbungslauf nicht einfach unter Verweis darauf, dass er Rentner ist und in ihrem Betrieb eine Altersgrenzenregelung besteht, ablehnen. Sie laufen sonst nämlich Gefahr, wenn dieser vor Gericht zieht, eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bezahlen zu müssen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.08.2018 – 17 …weiterlesen
Recht kurios: Verstoßen Namensschilder an der Haustür oder Klingelanlage von Mietwohnungen gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Der Ohrwurm von Marianne Rosenberg „Er gehört zu mir so wie mein Name an der Tür“ könnte bald der Vergangenheit angehören und müsste umgeschrieben werden auf „Er gehört zu mir sowie meine Nummer an der Tür“. Warum? Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) macht es möglich, denn bei der standardisierten Angabe von Vornamen …weiterlesen
