Wer eine zugangsbedürftige Willenserklärung abgibt, beispielsweise eine Kündigung, muss nachweisen, dass diese dem Empfänger auch zugegangen ist. Ein solcher Nachweis kann am einfachsten dadurch geführt werden, dass das Schreiben als sog. Einwurfeinschreiben versandt wird. Bei diesem bestätigt der Postzusteller, dass das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers eingelegt worden ist. Dies genügt für den Nachweis …weiterlesen
BFH entlastet Brezelverkäufer auf dem Münchner Oktoberfest
Gerade rechtzeitig zu dem am vergangenen Samstag begonnenen Münchner Oktoberfest hat der BFH mit Urteil vom 03.08.2017 (V R 15/17) Brezelverkäufer auf dem Münchner Oktoberfest steuerlich entlastet und entschieden, dass der Brezelverkauf in Bierzelten durch sog. Brezelläufer kein restaurantähnlicher Umsatz sei, der mit 19 % Mehrwertsteuer zu besteuern ist, sondern lediglich die Lieferung von Backwaren …weiterlesen
Bank darf in AGB nicht 5 € für einen Brief verlangen
Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Deswegen haben viele Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) komplexe Regelungen formuliert, die immer wieder für Tätigkeiten der Bank überraschende Gebühren vorsehen. So hatte sich der BGH in seinem Urteil vom 12.09.2017 (IX ZR 590/15) mit verschiedenen Klauseln in den AGB der Sparkasse Freiburg auseinandergesetzt, wonach beispielsweise …weiterlesen
Pflichtteilsrecht absurd – Zum Pflichtteilsanspruch des sog. Leihvaters bei der Vaterschaftsanerkennung gegenüber schwangeren Asylbewerberinnen
Not macht bekanntlich erfinderisch. So mancher deutsche Mann, der Hartz IV bezieht, bessert deshalb sein Einkommen dadurch auf gegen Bezahlung die Vaterschaft bei schwangeren Asylbewerberinnen, die aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland gekommen sind, anzuerkennen. Dies deshalb, weil das Kind dann nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz kraft Abstammung automatisch auch deutscher Staatsbürger wird. Es hat so ein …weiterlesen
Verlängerung der Elternzeit – Wir sagen Ihnen worauf Sie achten müssen
Arbeitnehmer (weiblich oder männlich) können grundsätzlich Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlangen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Dies ist den meisten Arbeitnehmern zwischenzeitlich hinlänglich bekannt. Der Arbeitnehmer muss sich dabei allerdings bereits von Anfang an für die ersten beiden Jahre nach der Geburt festlegen. Dies ist in § 16 Abs. …weiterlesen
