Werden über einen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing begangen, dann flattert oft dem Inhaber des Anschlusses eine kostenpflichtige Abmahnung einer Abmahnkanzlei ins Haus, in der neben Unterlassung auch Schadenersatz sowie der Ersatz von Anwaltskosten verlangt wird. Wer die Verletzung nicht selbst begangen hat, kann sich im Rahmen der sog. sekundären Darlegungs- und Beweislast dadurch exkulpieren, dass …weiterlesen
Das Berliner Testament ist kein Allheilmittel
Das Jahrzehnt der Erben hat begonnen, denn in den nächsten 10 Jahren werden schätzungsweise 3,1 Billionen € vererbt. Erstaunlich ist, dass viele zukünftige Erblasser bislang kein Testament errichtet haben. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge Wurde kein Testament verfasst, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass neben dem Ehegatten die Verwandten erben. Lebt ein …weiterlesen
Steueroptimierte Vermögensübertragung auf Ehegatten und die nächste Generation mit der sog. Güterstandschaukel
Ist das Vermögen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt, so dass ein Partner so vermögend ist, dass dieser sein Vermögen nicht steuerfrei auf die Kinder und/oder den Ehepartner übertragen kann, dann kann durch den Einsatz der sog. Güterstandschaukel erreicht werden, dass bei der Übertragung auf die Kinder Schenkungsteuer bzw. Erbschaftssteuer gespart wird.weiterlesen
EuGH kippt halbherzig Störerhaftung beim Filesharing
Mit einem lang ersehntem Urteil hat der EuGH am 15.09.2016 (C-484/14) in einem Vorabentscheidungsverfahren halbherzig die Störerhaftung beim Filesharing für Betreiber offener Netzwerke gekippt. Gleichzeitig haben die Richter aber ein Hintertürchen offen gelassen, die es der Abmahnindustrie, also Anwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, Serienabmahnungen für Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing zu versenden, ermöglicht ein neues Geschäftsmodell aufzubauen.weiterlesen
Geschäftswert im Erbscheinverfahren – wirtschaftliches Interesse oder Reinnachlass?
Im Erbscheinverfahren richten sich die Gerichtsgebühren und, soweit eine anwaltliche Vertretung vorliegt auch Anwaltsgebühren, nach dem Geschäftswert. Dieser bestimmt sich nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers bzw. Beschwerdeführers, sondern nach dem gesamten Reinnachlass (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 – 11 Wx 103/15).weiterlesen


