Wem durch Testament ein Grundstücksvermächtnis zugewendet worden ist, der kann mit Eintritt des Erbfalls nicht nur die Auflassung, sondern zur Sicherung seines Auflassungsanspruchs auch die Eintragung einer Vormerkung vom Erben verlangen. Letzteres ist oft (auch Rechtsanwälten) unbekannt. Wer hier als Erbe falsch reagiert, riskiert, dass der Vermächtnisnehmer bei Gericht den Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung …weiterlesen
BGH: Zuwendung im Zusammenhang mit einem Erbverzicht kann je nach Parteiwillen Schenkung oder Gegenleistung für den Verzicht sein
Ein Vater wendet seiner Tochter aus erster Ehe lebzeitig Vermögenswerte zum Kauf einer näher bezeichneten Eigentumswohnung und von Immobilienanteilen zu. Im Gegenzug unterzeichnet die Tochter einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag. Handelt es sich dabei um eine unentgeltliche Zuwendung, also um eine Schenkung, oder aber ist der von der Tochter erklärte Verzicht die Gegenleistung für die …weiterlesen
Bier und Wein dürfen nicht als „bekömmlich“ beworben werden
Werbung dient dazu den Verbraucher zum Kauf eines bestimmten Produktes zu veranlassen. Deshalb wird das Produkt oftmals in sehr blumigen Worten angepriesen um die gewünschte Kaufentscheidung herbeizuführen. Wer allerdings Werbung macht, ohne dass diese zuvor rechtlich überprüft worden ist, läuft leicht Gefahr gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen und sich daher wettbewerbswidrig zu verhalten. Diese Erfahrung musste nun …weiterlesen
BAG: Kein Anspruch auf Verzugslohn bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis
Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht, obwohl er ihn beschäftigen müsste, dann kann der Arbeitnehmer grundsätzlich, obwohl er nicht gearbeitet hat, den Lohn unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs des Arbeitgebers verlangen, § 615 BGB. Diese Konstellation tritt regelmäßig dann auf, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und dann durch das Arbeitsgericht letztverbindlich festgestellt worden …weiterlesen
BFH: Zivilprozeßkosten sind grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil vom 18.06.2015 (VI R 17/14) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses – entgegen einer früheren Entscheidung (siehe BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BStBl 2011 II S. 1015) – nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Etwas anderes, so die Richter, könne nur dann gelten, wenn ein Rechtsstreit …weiterlesen
