Schwangere genießen bekanntlich besonderen Kündigungsschutz nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG. Da immer mehr kinderlose Paare eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, hat die künstliche Befruchtung längst die Arbeitsgerichte erreicht. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr in seinem Urteil vom 26.03.2015 (2 AZR 237/14) letztinstanzlich entschieden, dass im Fall …weiterlesen
OLG München: Pflichtteilsklausel in Kombination mit Anordnung der Gleichbehandlung gemeinsamer Kinder kann wechselbezügliche Anordnung der gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung sein
Wer seine Kinder liebt und in der glücklichen Lage ist diesen etwas zu hinterlassen, sollte ein Testament verfassen, das so ausgestaltet ist, dass kein Streit zwischen den Kindern nach dem Tod eines oder beider Elternteile entstehen kann. Ein oft nicht bedachter Streitpunkt kann dann entstehen, wenn beim sog. Ehegattentestament der überlebende Ehegatte ein unbeschränktes Verfügungsrecht …weiterlesen
(Kein) Kindergeldanspruch in der Grundausbildung
Wer Wehrdienst leistet, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Kindergeld. Von dieser Regel gibt es aber immer mehr Ausnahmen. Auch die dreimonatige Grundausbildung zu Beginn eines freiwilligen Wehrdienstes kann förderfähig sein.weiterlesen
BAG: Entgeltfortzahlung auch bei Alkoholabhängigkeit
Wer arbeitsunfähig krank ist, der hat grundsätzlich nach § 3 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt worden ist. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte spricht dabei von grobem Verschulden gegen sich selbst. Ein solches liegt allerdings nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das …weiterlesen
OLG München: Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahngebühren bei einer zusätzlichen (zweiten) Abmahnung an den Host-Provider
Bei der Abmahnung von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Internetdomains lassen sich die Abmahngebühren nicht ohne weiteres dadurch verdoppeln, dass neben dem Rechtsverletzer zusätzlich auch der sog. Hostprovider angeschrieben und die Kosten dafür vom Rechtsverletzer zusätzlich verlangt werden. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 26.03.2015 (6 U 3531/14) klargestellt.weiterlesen
