An dieser Stelle haben wir zuletzt des Öfteren davon berichtet, dass landauf und landab bei sog. Filesharingfällen Urteile gegen die Abmahner ergehen, wenn der Abgemahnte sich richtig verteidigt. Dass es offensichtlich immer noch Anwälte gibt, die in derartigen Verfahren nicht richtig vortragen und deshalb der Abgemahnte unterliegt, verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts München I vom …weiterlesen
BGH lockert weiter die Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs
Gute Nachrichten für alle Vermieter. Mit Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 154/14) hat der BGH in einem Grundsatzurteil weiter die Kündigungsmöglichkeit von Wohnraum wegen Eigenbedarf seitens des Vermieters gelockert. Der BGH hat dabei zugunsten eines Vermieters, der wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, entschieden, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege, wenn das künftige Entstehen des Eigenbedarfs für den Vermieter zwar …weiterlesen
Erfüllungsort der Nacherfüllung ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Verkäufers
Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Kaufsache mangelhaft ist, ist oft die Enttäuschung beim Käufer. Manchmal so, dass das Rechtsverständnis bei der Durchsetzung von Mängelrechten derart getrübt wird, dass der Käufer vom Verkäufer etwas verlangt, wozu dieser nicht verpflichtet ist. Wer hier vorschnell auf seiner vermeintlich sicheren Rechtsposition beharrt, kann eine unliebsame Überraschung erleben, weil …weiterlesen
Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Mit Urteil vom 06.11.2014 (VI R 1/13) hat der BFH entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens …weiterlesen
AG München: Mitverschulden bei unberechtigtem Abbremsen eines Kfz
Grundsätzlich gilt im Verkehrsrecht der Grundsatz: „Wenn‘s hinten kracht gibt‘s vorne Geld“. Dies bedeutet, dass grundsätzlich bei dem Auffahrunfall derjenige, der auffährt dem ersten Anschein nach auch die Schuld trägt. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn das vorausfahrende Fahrzeug ohne verkehrsbedingten Grund abgebremst hat und es deshalb zu dem Auffahrunfall gekommen ist. In derartigen …weiterlesen


