Die Digitalisierung macht auch vor den Universitäten nicht halt. Deshalb werden immer häufiger den Studierenden auf elektronischen Plattformen elektronische Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Dies ist uneingeschränkt aber nur dann zulässig, wenn entweder die Universität selbst Urheber der Materialien ist oder aber der Urheber die Verbreitung lizenziert hat. Bei nicht lizenzierten Werken dürfen lediglich 12 % …weiterlesen
BFH: Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren
Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies hat …weiterlesen
Haftung des Arbeitgebers für Wettbewerbsverstöße eines Mitarbeiters auf dessen privater Facebook-Seite
Manche Mitarbeiter sind hoch motiviert, so motiviert, dass sie sogar auf ihrer privaten Facebook-Seite für ihren Arbeitgeber Werbung machen. Werden dabei allerdings Rechtsvorschriften verletzt, dann kann dafür auch der Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 04.11.2013 – (12 O 83/13) entschieden und ein Autohaus zur Unterlassung …weiterlesen
BGH segnet sog. Erwerbermodell bei Aufteilung in Wohnungaseigentum ab
Zum Schutz der Mieter regelt § 577 Abs. 1 BGB, dass bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum dem Mieter ein Vorkaufsrecht zusteht. Diese Vorschrift greift aber, wie der BGH nunmehr in seinem Urteil vom 22.11.2013 (V ZR 96/12) letztinstanzlich entschieden hat, dann nicht ein, wenn zunächst das Grundstück ungeteilt mit dem darauf befindlichen Mehrfamilienhaus veräußert …weiterlesen
Erbe kann Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer des Erblassers beanspruchen
Der Erbe tritt im Wege der sog. Universalsukzession an die Stelle des Erblassers, übernimmt also sämtliche Aktiva und Passiva des Verstorbenen. Deshalb kann dem Erben auch eine Menge Ungemach drohen, wenn der Erblasser zwar grundsätzlich vermögend war, trotzdem aber Steuerschulden vorhanden sind. Er haftet nämlich nicht nur für nicht abgeführte Einkommensteuern, sondern auch für Kirchensteuern.weiterlesen
