Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet.weiterlesen
Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Manchmal auch zu langsam. In derartigen Fällen kann der Rechtsuchende, der an einen faulen Richter gerät, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Dezember 2011 im Klageweg Geldentschädigung oder die Feststellung verlangen, dass die Verfahrensdauer objektiv zu lang war(§ 198 …weiterlesen
LG München I: Keine Umkehr der Beweislast beim Filesharing
Wer als Anschlussinhaber beim sog. Filesharing auf Unterlassung, insbesondere aber auch auf die Zahlung von Abmahngebühren in Anspruch genommen wird, kann sich regelmäßig nicht damit verteidigen, dass er die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen hat. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich …weiterlesen
BGH erklärt «Effektenklausel» und «Prospekthaftungsklausel» in AGB der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Gute Nachrichten für Kapitalanleger aus Karlsruhe. Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete «Effektenklausel» und die «Prospekthaftungsklausel», mit denen diese versucht haben, sich ihrer Eintrittspflicht im Kapitalanlagerecht zu entziehen, sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt mit zwei Urteilen (IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) vom 08.05.2013 festgestellt. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne, so …weiterlesen
Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichem Vergleich
Endet ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, so dass der Urlaub nicht mehr in der Natur eingebracht werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Er erhält also den Wert eines Urlaubstages in Geld.weiterlesen
