Endet ein Arbeitsverhältnis, dann hält sich die Dankbarkeit, die ein Arbeitgeber empfindet, oft in Grenzen. Deshalb möchte er im Arbeitszeugnis nicht auch noch seine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Grundsätzlich ist das nach der Rechtsprechung des BAG o. k. Ein Arbeitnehmer hat hierauf keinen klagbaren Anspruch. Das BAG musste sich nun in seinem Urteil vom 06.06.2023 …weiterlesen
Die Presse, der Lehrer und die Schulakte: Ein rechtlicher und ethischer Blick auf die sog. Flugblattaffäre des Hubert Aiwanger mit KI
Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit? Gerade dann, wenn diese schon länger zurückliegt, wird vom Gedächtnis manches verklärt aber auch verzerrt, was in Wahrheit ziemlich ätzend oder vielleicht auch gar nicht so schlecht war. Die von der SZ losgetretene sog. Flugblattaffäre rund um den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft unfreiwillig, die eigene Schulzeit, selbst …weiterlesen
Sind Klebeaktionen der letzten Generation von der Versammlungsfreiheit gedeckt?
Im Rahmen einer Demokratie hat das Versammlungsrecht, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, einen hohen Stellenwert, und wird durch Art. 8 GG, geschützt. Danach haben grundsätzlich alle Deutschen das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (die Versammlungsfreiheit von Ausländern fällt unter Art. 2 Abs. 1 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel …weiterlesen
Beleidigende Äußerungen in Privatchats: Rechtfertigen sie eine fristlose Kündigung?
Die Digitalisierung hat die Kommunikation am Arbeitsplatz revolutioniert. Private Chatgruppen unter Kollegen sind heutzutage völlig normal. Doch was passiert, wenn in solchen Gruppen beleidigende oder diskriminierende Äußerungen über Kollegen oder Vorgesetzte getätigt werden? Kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und bezieht sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom …weiterlesen
Wie Sie mit einer Teiladoption Neffen, Nichten oder sonstigen Dritten größere Vermögenswerte steueroptimiert übertragen oder Pflichteilsansprüche Ihrer Kinder können
Wenn Sie vermögend und kinderlos sind, oder aber aus sonstigen Gründen darüber nachdenken, Neffen, Nichten oder sonstige Dritte mit größeren Zuwendungen schenkweise oder in ihrem Testament zu bedenken, dann freut dies besonders den Fiskus, weil dieser Personenkreis mit 20.000 € nur über einen sehr kleinen Freibetrag verfügt und darüberhinausgehende Zuwendungen nach Steuerklasse II oder III …weiterlesen
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