Erbschleicherei ist eine Thematik, die in den letzten Jahren verstärkt in unserer Beratungspraxis eine Rolle gespielt hat. Mal ist es der Nachbar oder die Nachbarin, die zum Erben eingesetzt werden, mal die Haushaltshilfe, der Gärtner oder Zufallsbekanntschaften. Auch Vertrauenspersonen, wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte tauchen manchmal in Testamenten als Erben auf und lassen die Verwandtschaft …weiterlesen
Die Änderungskündigung und ihre sozialen Folgen: Ein Leitfaden zur Sozialauswahl
Die Änderungskündigung ist ein spezielles Instrument im Arbeitsrecht, das es dem Arbeitgeber ermöglicht, bestehende Arbeitsbedingungen, die nicht bereits durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers problemlos einseitig geändert werden können, zu ändern. Dabei kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag unter geänderten Bedingungen an. Dieses Vorgehen erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung der Sozialauswahl, …weiterlesen
Zum Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Für Arbeitnehmer stellt sich, insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht besonders harmonisch verlaufen ist, bei Beendigung oft die Frage, ob Abmahnungen, die sich in der Personalakte befinden, dort dauerhaft verbleiben oder aber vielleicht aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nun auch eine Entfernung der Abmahnung verlangt werden kann. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen dieses Anspruchs, …weiterlesen
Zur Bedeutung der Unterschrift in einem handschriftlichen Testament
Die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments hängt in entscheidendem Maße von der korrekten Form seiner Errichtung ab. Im Mittelpunkt steht dabei oft die Unterschrift des Erblassers. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. August 2023 (33 Wx 119/23e) beleuchtet die essenzielle Rolle der Unterschrift und deren Platzierung im Testament.weiterlesen
Befristet beschäftigte Arbeitnehmer dürfen bei Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht benachteiligt werden
Nach der Coronahilfe, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei bezahlen konnten, kam die Inflationsausgleichsprämie, nach der Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 insgesamt 3.000 € steuer- und abgabenfrei zu bezahlen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Da zwischenzeitlich jeder, nicht nur Niedriglohnempfänger, …weiterlesen
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