Als im Arbeitsrecht überregional tätige Anwaltskanzlei merken wir augenblicklich deutlich, wie schwarze Wolken am Arbeitsmarkt in Deutschland aufziehen und Unternehmen anfangen Personal abzubauen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, dann ist unabdingbar, dass Sie binnen 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen. Dies deshalb, weil grundsätzlich …weiterlesen
Wie Ihnen als Arbeitnehmer die Internetseite Ihres Arbeitgebers hilft erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, dann dürfen Sie keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, sondern müssen aktiv werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nicht nur dass Sie regelmäßig binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen (ein Widerspruch Schreiben an den Arbeitgeber genügt diesen Anforderungen nicht), wenn Sie …weiterlesen
Gut gemeint, schlecht geregelt – die Energiepreispauschale
Nun kommt sie also bald, die von der Politik viel gepriesene Energiepreispauschale, die neben dem 9 € Ticket und einer temporären Steuerreduzierung bei den Kraftstoffpreisen, die arg gebeutelte arbeitende Bevölkerung in Deutschland entlasten und erhitzte Gemüter beruhigen soll. 300 € soll jeder Arbeitnehmer erhalten vom Auszubildenden bis zum Vorstand, der zum Stichtag 01.09.2022 in einem …weiterlesen
Diese Pflichten bringt das neue Nachweisgesetz zum 01.08.2022 für Arbeitgeber
Bereits am 23. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments sowie des Rats vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Arbeitsbedingungenrichtlinie) verabschiedet. Folge daraus ist, dass zum 01.08.2022 sich das Nachweisgesetz (NachwG) ändert, wodurch die Informationspflichten für Arbeitgeber zunehmen und die …weiterlesen
Einstufung des Liedes „Layla“ als sexistisch ist kein justiziabeler Verwaltungsakt
Der Ballermannhit über die Puffmutter Layla, die nicht nur wunderschön, sondern auch schöner, jünger und geiler sein soll, erhitzt derzeit die Gemüter der Boulevardpresse, weil zunächst die Stadt Würzburg das Lied als „sexistisch“ eingestuft und deshalb „verboten“ hat, es auf dem Kilian Volksfest zu spielen. So jedenfalls wurde es von der Presse berichtet. Bei richtiger …weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 84
- 85
- 86
- 87
- 88
- …
- 487
- Nächste Seite »
