Enthält ein Testament neben einer Erbeinsetzung auch ein Vermächtnis für einen Dritten oder ein Vorausvermächtnis für einen der Miterben, dann sind Erben meistens gut beraten, dass dann, wenn der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis geltend macht, dieser nicht durch eine Hinhaltetaktik verärgert wird. Sonst kann es am Ende des Tages für die Erben sinnlos teuer werden. Diese …weiterlesen
Grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch ohne konkreten Schadensnachweis nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO für erfolglose Bewerber
Recht ist bekanntlich biegsam. Regelungen, die vom Grundsatz her vom Gesetzgeber gut gemeint sind, werden deshalb in der Praxis immer wieder dazu verwendet, um andere zu schikanieren oder daraus Profit zu schlagen. Eine neue Tendenz ist dabei, dass abgelehnte Bewerber ihre Ablehnung damit quittieren, dass gegen den potentiellen Arbeitgeber Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO …weiterlesen
Mindern Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB nachträglich die bereits gezahlte Schenkungssteuer?
War der Erblasser oder die Erblasserin durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden und hat er/sie lebzeitig über Vermögen verfügt, dann sehen sich die Beschenkten nach Eintritt des Erbfalls oft mit Herausgabeansprüchen der Erben nach § 2287 BGB konfrontiert. Nach dieser Vorschrift, die auf Erbverträge direkt und auf gemeinschaftliche Testamente analog Anwendung findet, kann der Erbe …weiterlesen
Zum datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht des Mieters gegenüber dem Vermieter bei Beschwerden Dritter
In Mietshäusern kommt es nicht selten vor, dass sich – sei es zu Recht oder zu Unrecht – ein Mieter über einen anderen Mieter beim Vermieter beschwert und der Vermieter dann aufgrund dieser Beschwerde gegen den Mieter vorgeht. Wer sich beschwert hat erfährt der so vom Vermieter gerügte regelmäßig nicht, weil der Name des Beschwerdeführers …weiterlesen
Keine actio pro socio bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen einen Fremdgeschäftsführer
Glück gehabt, so könnte man aus Sicht eines GmbH-Geschäftsführers ein aktuelles Urteil des BGH aus dem Gesellschaftsrecht umschreiben. Während er vom OLG bereits zur Zahlung von 964.000 € verurteilt worden war, hat der BGH das Urteil aufgehoben, weil nur ein Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft, geklagt hatte. Haftungsansprüche gegen einen Fremdgeschäftsführer einer GmbH können, so …weiterlesen
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