Für viele ältere Menschen werden die ständig steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zur Kostenfalle. Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber einen sog. Basistarif festgeschrieben, zu dem die private Krankenversicherung zur „Kassenleistung“ auf Wunsch ihre Mitglieder weiterversichern muss, wenn diese sich die hohen Beiträge nicht weiter leisten können oder wollen.
Der Beitrag für den Basistarif der PKV darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser Höchstbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung; der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der vom Bundesministerium für Gesundheit gemäß jeweils bekannt gegebenen Höhe ist hinzuzurechnen; dieser beträgt im Jahre 2013 null Euro.
Der monatliche Höchstbeitrag im PKV-Basistarif beläuft sich demnach im Jahr 2013 auf 610,31 Euro.