Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von Bedeutung sind. Diese betreffen unter anderem den Mindestlohn, Mini- und Midijobs, Beitragsbemessungsgrenzen sowie Regelungen zur Rente und Pflegeversicherung. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen.
Mindestlohn sowie Mini- und Midijob-Regelungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € brutto pro Stunde angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung um 41 Cent im Vergleich zu 2024. Die Anhebung zielt darauf ab, die Kaufkraft von Arbeitnehmern zu stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern.
Parallel dazu steigen auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Die Minijob-Grenze erhöht sich von bisher 538 € auf 556 € brutto monatlich. Für Midijobs liegt die untere Grenze nun ebenfalls bei 556,01 €, während die obere Grenze unverändert bei 2.000 € brutto bleibt. Der sog. Übergangsbereich erlaubt es Beschäftigten, geringere Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, was insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen vorteilhaft ist.
Kurzarbeitergeld: Verlängerte Bezugsdauer
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2025 auf 24 Monate verlängert. Diese Sonderregelung soll Betrieben, die von konjunkturellen Schwankungen betroffen sind, mehr Planungssicherheit bieten und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Ohne diese Verlängerung wäre die Bezugsdauer auf 12 Monate begrenzt. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung findet sich in den §§ 95 ff. SGB III.
Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze
Zum Jahresanfang 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund der positiven Einkommensentwicklung deutlich an:
- Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf jährlich 66.150 € (monatlich 5.512,50 €) angehoben.
- Versicherungspflichtgrenze: Diese liegt ab 2025 bei jährlich 73.800 € (monatlich 6.150 €).
- Rentenversicherung: Erstmals gelten in Ost- und Westdeutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. Diese betragen monatlich 8.050 € in der allgemeinen Rentenversicherung und 9.900 € in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Die Anpassung der Grenzen beeinflusst sowohl die Beitragszahlungen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Zudem entscheiden die neuen Werte darüber, ob Versicherte weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln können.
Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Ab 2025 können Rentner mit Erwerbsminderungsrente höhere Einkünfte erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird:
- Volle Erwerbsminderung: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze erhöht sich auf ca. 19.661 €.
- Teilweise Erwerbsminderung: Hier liegt die Grenze bei etwa 39.322 € pro Jahr.
Diese Änderung verbessert die finanzielle Situation von Menschen, die trotz eingeschränkter Erwerbsfähigkeit arbeiten möchten.
Renteneintrittsalter: Anhebung schreitet voran
Das Renteneintrittsalter wird 2025 weiter angehoben. Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1960 erreichen die reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten.
Für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente (ursprünglich „Rente mit 63“) ebenfalls schrittweise. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Ab Januar 2025 steigt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die Anpassung dient der langfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Systems angesichts der steigenden Pflegekosten. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die die Beiträge paritätisch tragen.
Ergänzende Neuerungen für 2025
Zusätzlich zu den genannten Änderungen gibt es zahlreiche kleinere Anpassungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen können, wie z. B. Verbesserungen beim Elterngeld und neue Regelungen für betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollten sich bei Fragen zu den neuen Regelungen an ihre Personalabteilung wenden. Arbeitgeber hingegen sollten sicherstellen, dass ihre Lohnbuchhaltung und HR-Systeme rechtzeitig auf die Neuerungen eingestellt sind.
Fazit
Die gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn 2025 bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während die Anhebung des Mindestlohns und der Hinzuverdienstgrenzen Arbeitnehmern finanzielle Vorteile bietet, stehen Arbeitgeber vor der Aufgabe, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in ihre Lohnabrechnungssysteme zu integrieren.
Für beide Seiten gilt: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen und gegebenenfalls die Hinzuziehung von Experten können helfen, die Änderungen reibungslos umzusetzen und finanzielle Risiken zu minimieren.