Als Herr Müller im Alter von 82 Jahren verstarb, hinterließ er seinen beiden Kindern ein stattliches Einfamilienhaus in guter Lage. Die Tochter hatte jahrelang in dem Haus gewohnt und betrachtete es als ihr Zuhause. Der Sohn, der in einer anderen Stadt lebte, wollte hingegen seinen Anteil möglichst schnell zu Geld machen. Die Gespräche über einen Verkauf oder die Auszahlung des Anteils scheiterten – zu unterschiedlich waren die Vorstellungen über den Wert und die Nutzung der Immobilie. Es folgten Monate des Schweigens, anwaltlicher Schreiben und schließlich die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Letztlich blieb dem Sohn nur ein Weg, um seinen Anteil durchzusetzen: die Teilungsversteigerung.
Solche Konstellationen sind in der Praxis des Erbrechts keine Ausnahme. Oft sind Immobilien der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses. Wenn mehrere Erben gemeinsam Eigentümer einer solchen Immobilie werden, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur im Konsens handlungsfähig ist. Scheitert dieser Konsens, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen – und damit auch eine Teilungsversteigerung einleiten. Dieser Beitrag beleuchtet, wann eine Teilungsversteigerung in Betracht kommt, wie sie abläuft, welche Kosten entstehen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine spezielle Form der Zwangsversteigerung nach den §§ 180 ff. ZVG. Ziel ist es, eine gemeinsam gehaltene Immobilie – die mangels Einigung nicht veräußert oder aufgeteilt werden kann – im Wege der Versteigerung in Geld umzuwandeln. Der Erlös wird anschließend unter den Miterben nach ihren Erbquoten verteilt. Die Teilungsversteigerung dient somit der Auflösung der Erbengemeinschaft im Hinblick auf unteilbare Nachlassgegenstände.
Diese Form der Auseinandersetzung steht jedem Miterben offen. Der Anspruch ergibt sich aus § 2042 Abs. 1 BGB. Danach kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Die Teilungsversteigerung ist jedoch in der Regel ultima ratio – sie wird meist dann beantragt, wenn andere Versuche der Einigung gescheitert sind.
Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsversteigerung?
Kostenposition | Höhe / Beispielhafte Spanne |
---|---|
Gerichtskosten (GKG) | ca. 1,0 % vom Verkehrswert |
Sachverständigenhonorar | 1.000 € – 3.000 € |
Veröffentlichungsgebühren | 200 € – 1.000 € |
Anwaltskosten (RVG oder Honorar) | 0,4 Verfahrensgebühr bzw. Stundenhonorar |
Sicherheitsleistung für Bieter | 10 % des Verkehrswertes |
Diese Kosten sind zunächst vom Antragsteller vorzustrecken, können aber bei erfolgreicher Versteigerung aus dem Versteigerungserlös gedeckt und anteilig unter den Erben verteilt werden.
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
- Antragstellung beim Amtsgericht gemäß § 180 ZVG
- Einleitung des Verfahrens: Zustellung an alle Miterben, Möglichkeit zur Stellungnahme
- Verkehrswertgutachten gemäß § 74a ZVG
- Versteigerungstermin: Öffentliche Bekanntmachung, Sicherheitsleistung von 10 % erforderlich
- Zuschlag und Verteilung nach § 105 ZVG
- Einspruchsmöglichkeiten nach § 180 Abs. 2 ZVG
Fazit: Teilungsversteigerung – letzter Ausweg mit klaren Regeln
Die Teilungsversteigerung ist ein geregeltes Mittel zur Auflösung festgefahrener Erbengemeinschaften. Sie wandelt Sachwerte in Geld um und ermöglicht so die Auszahlung von Miterben. Gleichwohl ist sie mit Kosten, Zeitaufwand und einem gewissen Verlust an Kontrolle verbunden. Sie sollte daher nur dann eingesetzt werden, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar ist.
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