Ein Albtraum für Eltern. Bei einer Taxifahrt erbricht sich das Kind plötzlich und verunreinigt das Taxi. So erging es einer Mutter, die im März 2009 mit ihrer neunjährigen Tochter in München Taxi fuhr. Das Taxi musste gereinigt werden. Dies kostete 190 EUR. Für ein Ersatzfahrzeug, das der Taxifahrer während der Reinigungszeit nehmen musste, musste dieser 800 EUR aufwenden. Diese Beträge verlangte er nun von den Eltern ersetzt.
Zu Unrecht, wie das Amtsgericht München mit Urteil vom 1. Dezember 2009 (155 C 16937/09) entschieden hat. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Schadenersatzanspruch nicht gegeben. Da es eine Gefährdungshaftung für Kinder nicht gibt, komme ein solcher nur in Betracht, wenn die Mutter eine allgemeine oder vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hätte. Dies setze aber im konkreten Fall voraus, dass es für die Mutter erkennbar gewesen ist, dass sich ihre Tochter erbrechen wird. Nach den geschilderten Umständen sei das Erbrechen der Tochter plötzlich und unerwartet eingetreten, so dass ein Verschulden der Mutter daher nicht vorliege.