Ein aktueller Fall zeigt erneut, wie dreist Betrüger versuchen, seriöse Institutionen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für ihre Zwecke zu missbrauchen. Uns liegt aktuell ein vermeintliches Vollstreckungsschreiben samt Rechnung erhalten – angeblich im Namen der DGUV, mit Androhung eines SCHUFA-Eintrags und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor, das aber nicht von dieser, sondern von Betrügern stammt. Angehängt ist es an eine E-Mail, die im Betreff mit „Information zum Bearbeitungsstand der V2-Betreuungspauschale“ überschrieben ist. Inhaltlich geht es dann vermeintlich um eine Aktualisierung der Präventionsrichtlinien 2025. Im Anhang befindet sich dann eine Datei mit der Bezeichnung Informationsblatt-und-Rechnung. Wir zeigen, woran Sie das Fake erkennen und wie Sie richtig reagieren.
Wie sieht das gefälschte Schreiben aus?
Das Schreiben ist professionell aufgemacht und verwendet Logos, Formulierungen und Adressdaten der DGUV. Es enthält folgende Auffälligkeiten:
- Betreff: „Letzte Zahlungsaufforderung – Vollstreckung & SCHUFA-Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung“
- Angabe eines angeblichen vollstreckbaren Titels gemäß § 794 ZPO
- Androhung von Zwangsvollstreckung gemäß §§ 829 ff. ZPO und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO
- Eine angebliche Rechnung mit dem Vermerk „DGUV Vorschrift“ über einen Betrag von 524,78 €
- Bankverbindung in Italien: IBAN mit Länderkürzel IT und BIC: BPPIITRRXXX
- Fiktiver Gerichtsvollzieher „Ludger Roth“ mit Telefonnummern und Faxnummern ohne Bezug zur Justiz
Woran erkennen Sie den Betrug?
1. Bankverbindung im Ausland
Eine deutsche Behörde oder gesetzliche Versicherung würde niemals ein Konto im Ausland für Inlandsforderungen nutzen. Die hier genannte italienische IBAN ist ein starkes Indiz für einen Betrugsversuch.
2. Vollstreckung ohne Verfahren
Ein Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO setzt ein gerichtliches Verfahren oder ein Versäumnisurteil voraus. Nichts davon ist vorliegend nachgewiesen. Die angebliche Titelnummer (Az. 45 IN 781/25) ist frei erfunden.
3. Reale Namen, aber kein Bezug
Die DGUV ist eine existierende Institution. Der genannte Geschäftsführer Dr. Stefan Hussy ist real – wurde hier aber offensichtlich missbräuchlich verwendet. Gleiches gilt für das Amtsgericht Frankfurt am Main und den „Obergerichtsvollzieher Ludger Roth“ – Letzterer existiert unter dieser Funktion in dieser Form nicht.
4. Zahlung trotz Einwand
Im Schreiben heißt es: „Etwaige Einwände können ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang geprüft werden.“ Dies widerspricht den Grundsätzen von § 242 BGB („Treu und Glauben“) und stellt ein starkes Indiz für eine betrügerische Masche dar.
Was tun bei Erhalt eines solchen Schreibens?
- Überweisen Sie keinesfalls den geforderten Betrag.
- Leiten Sie das Schreiben an Ihre Hausbank weiter und lassen Sie die IBAN prüfen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei wegen Betrugsversuchs.
- Informieren Sie die echte DGUV unter info@dguv.de.
- Konsultieren Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt zur rechtlichen Prüfung.
Fazit
Betrüger geben sich immer geschickter – und gefährlicher – als vermeintliche Behörden oder Institutionen aus. Das vorliegende Schreiben kombiniert echten Behördennamen mit gefälschten Titeln, einer ausländischen Bankverbindung und massiven Drohungen. Bleiben Sie wachsam, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und holen Sie im Zweifel rechtlichen Beistand. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Prüfung verdächtiger Zahlungsaufforderungen.