Im Fall eines Betriebsübergangs gehen nach § 613a BGB bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Übernehmer über. In der Praxis der Unternehmenssanierung und Unternehmensinsolvenz wird manchmal versucht diese Regelung zu umgehen. Investoren sehen nämlich oft nur dann eine Chance, wenn sie nicht das gesamte Unternehmen, sondern nur Teile und die dafür erforderlichen Mitarbeiter übernehmen. Nach dem Motto „Die Guten ins Töpfchen …weiterlesen
Grobe Beleidigung von Kollegen auf Facebook kann Kündigung rechtfertigen
Wer seinen Arbeitgeber oder Kollegen grob beleidigt, der riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes. Selbst im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist vor Ausspruch einer Kündigung nicht immer eine Abmahnung erforderlich, sondern der Arbeitgeber kann – je nach Intensität des Eingriffs – im Einzelfall sogar fristlos kündigen. Das Arbeitsgericht Duisburg hat nun mit Urteil vom 26.09.2012 (5 Ca 949/12) diese Grundsätze …weiterlesen
Lohnanspruch bei Arztbesuch während der Arbeitszeit?
Ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit zum Arzt geht, kostet seinen Arbeitgeber Geld. Schließlich ist er nicht am Arbeitsplatz, erledigt seine Aufgaben nicht und möchte trotzdem auch für diese Zeit seinen Lohn bezahlt. Viele Arbeitgeber nehmen diesen Zustand zähneknirschend hin. Was sie nicht wissen ist, dass bei einem Arztbesuch, dem nicht eine plötzlich aufgetretene Arbeitsunfähigkeit des …weiterlesen
Nachteilsausgleich bei unwiderruflicher Freistellung ohne Interessenausgleich durch Insolvenzverwalter
Nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden. Die Regelung findet auch im …weiterlesen
Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung durch Arbeitgeber
Straftaten gegen den Arbeitgeber durch Mitarbeiter sind in der betrieblichen Praxis leider keine Ausnahme. Deshalb hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, durch Kontrolle und Überwachung Fehlverhalten der Beschäftigten zu verhindern bzw. zumindest aufzudecken. Soweit der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht persönlich kontrollieren kann, besteht ein Interesse an einer visuellen Überwachung. Rechtlich problematisch ist dabei, dass eine …weiterlesen
