Findige Bewerber versuchen immer wieder damit Kasse zu machen, dass sie nach abgelehnter Bewerbung einen Verstoß gegen das AGG geltend machen und Entschädigung verlangen. Passivlegitimiert für einen solchen Anspruch, also richtiger Anspruchsgegner, ist allerdings nur ein potentieller Arbeitgeber, nicht jedoch ein Personalvermittler. Dies hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.01.2014 – 8 AZR 118/13 ) letztinstanzlich …weiterlesen
Keine Entschädigung für sog. AGG-Hopping
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Als vor einigen Jahren das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt wurde, wollte der Gesetzgeber damit erreichen, dass niemand bei der Arbeitssuche beispielsweise wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft etc. diskriminiert wird. Verstöße sind mit Entschädigungszahlungen und Schadenersatz durch den Arbeitgeber sanktioniert. Findige Geschäftemacher haben aber sehr schnell gemerkt, dass sich …weiterlesen
BAG: Entschädigung bei Kündigung trotz Schwangerschaft
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während bestehender Schwangerschaft ist grundsätzlich unwirksam. Dies ist den meisten Arbeitgebern auch bekannt. Wer es trotzdem versucht, riskiert, jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmerin vor Gericht geht, nicht nur eine schlechte Presse, sondern auch zur Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG verurteilt zu werden.weiterlesen
Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der Nettomethode
Bereits am 17.04.2013 entschied das BAG (10 AZR 59/12), dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO die sog. Nettomethode gelten soll. Doch erst jetzt erlangt sie für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Bedeutung, denn das partiell unpfändbare Weihnachtsgeld wird aktuell ausgezahlt und Pfändungsbeträge sind nun anders als …weiterlesen
Reisekosten ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte kann im Arbeitsvertrag bestimmt werden
Bislang war der Tätigkeitsschwerpunkt des Arbeitnehmers für die Beurteilung von beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) maßgebend. Dies ändert sich ab 2014. Künftig kann die „erste Tätigkeitsstätte“ regelmäßig durch eine entsprechende Festlegung im Arbeitsvertrag bestimmt werden. Arbeitsverträge sollten rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen überprüft und ggf. angepasst werden.weiterlesen


