Wenn es darum geht Risiken zu vermeiden und Sozialversicherungsabgaben zu sparen, sind Arbeitgeber oft erfinderisch. Es kommt deshalb immer wieder vor, dass Verträge, bei denen es sich in Wahrheit um Arbeitsverhältnisse handelt, als Werkverträge eingestuft werden. Die Bezeichnung eines Vertrags als Werkvertrag oder Dienst- bzw. Arbeitsvertrag spielt aber im Streitfall keine Rolle, weil es maßgeblich …weiterlesen
Vorsicht: Arbeitszeitbetrug durch private Telefonate, SMS oder private E-Mail Nutzung
Zuhause oder bei Freunden anrufen, SMS und E-Mails verschicken und noch schnell das Hotel für das romantische Wochenende im Internet angesehen oder die tollen Schuhe bestellen und das alles während der Arbeitszeit? In manchen Büros ist dies alles Alltag. Doch Vorsicht! Arbeitnehmer sind oft (zu) sorglos, was ihren Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln während der Arbeitszeit anbelangt. Denn wer hier sorglos ist gefährdet damit seinen Arbeitsplatz, denn das geschilderte …weiterlesen
Kein Anspruch auf Mitnahme eines Tieres zum Arbeitsplatz
Tiere am Arbeitsplatz führen immer wieder zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht landen. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Haustier nichts am Arbeitsplatz zu suchen hat, es sei denn der Arbeitgeber hat die Mitnahme ausdrücklich gestattet. Ausnahmen gelten auch nicht für Tiere, die wegen körperlicher Gebrechen besonderer Zuwendung bedürfen. …weiterlesen
Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz im Ausland anbieten
Möchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen, dann darf kein anderer freier Arbeitsplatz im Betrieb verfügbar sein. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nämlich die Beendigungskündigung das letzte Mittel, das der Arbeitgeber ergreifen darf. Selbst unterwertige Arbeitsplätze sind gegebenenfalls im Rahmen einer Änderungskündigung bis zu der Grenze anzubieten, bei der der Arbeitnehmer das Angebot als Beleidigung empfinden muss. …weiterlesen
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung
Gerät ein Arbeitnehmer in den Verdacht eine strafbare Handlung begangen zu haben, so kann dies eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtfertigen (sog. Verdachtskündigung). Dabei sind aber strenge Kriterien zu beachten, denn vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist der Arbeitgeber zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Dabei darf er nicht nur Fakten zulasten des Arbeitnehmers zusammentragen. …weiterlesen
