Eine bei einem Landkreis beschäftigte Sekretärin hat ihren Job verloren, weil sie Alkoholexzesse ihres Vorgesetzten und sexuelle Handlungen während des Dienstes von Kollegen behauptet hatte. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Da die Wahrheit der Behauptungen im Rahmen einer vom in zweiter Instanz zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.02.2014 …weiterlesen
Prozesskosten im Kündigungsrechtsstreit als Werbungskosten absetzbar
In arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht die Besonderheit, dass jede Partei in erster Instanz, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, ihre eigenen Kosten zu tragen hat, § 12 a ArbGG. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die nicht rechtsschutzversichert sind, auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sie können aber den Fiskus an den Kosten beteiligen, den Kosten für Kündigungsrechtsstreitigkeiten werden …weiterlesen
Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sind grds. Arbeitslohn
Wer beruflich viel am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert leicht ein Bußgeld. In derartigen Fällen kommt manchmal der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Fahrten dahingehend entgegen, dass er die Kosten für das Bußgeld übernimmt. Damit ist allerdings der Arbeitnehmer noch nicht aus dem Schneider, denn grundsätzlich wird die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn …weiterlesen
BAG: Kein Entschädigungsanspruch nach dem AGG gegen Personalvermittler
Findige Bewerber versuchen immer wieder damit Kasse zu machen, dass sie nach abgelehnter Bewerbung einen Verstoß gegen das AGG geltend machen und Entschädigung verlangen. Passivlegitimiert für einen solchen Anspruch, also richtiger Anspruchsgegner, ist allerdings nur ein potentieller Arbeitgeber, nicht jedoch ein Personalvermittler. Dies hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.01.2014 – 8 AZR 118/13 ) letztinstanzlich …weiterlesen
Keine Entschädigung für sog. AGG-Hopping
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Als vor einigen Jahren das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt wurde, wollte der Gesetzgeber damit erreichen, dass niemand bei der Arbeitssuche beispielsweise wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft etc. diskriminiert wird. Verstöße sind mit Entschädigungszahlungen und Schadenersatz durch den Arbeitgeber sanktioniert. Findige Geschäftemacher haben aber sehr schnell gemerkt, dass sich …weiterlesen


