Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten werden in über 90 % aller Fälle durch Vergleich beendet. Meist erfolgt ein solcher Vergleichsschluss vor Gericht. Das Gesetz sieht aber zur Verfahrensbeschleunigung vor, dass die Parteien sich im schriftlichen Verfahren vergleichen können, wenn auch ohne mündliche Verhandlung bereits eine Einigung erzielt worden ist. Dem Gericht wird dann ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, den dieses nur …weiterlesen
BAG: Urlaubsabgeltung nicht nur bei Krankheit
Das Bundesarbeitsgericht gibt Surrogatstheorie bei Urlaubsabgeltungsanspruch auf (Urteil vom 19.06.2012 – 9 AZR 652/10). Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt jetzt als reiner Geldanspruch unabhängig von der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit des Arbeitnehmers nicht dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe der Surrogatstheorie und mit Blick auf unionsrechtliche Vorgaben und der daraus resultierenden neueren Rechtsprechung …weiterlesen
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar
Schön, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld bezahlt. Wer aber Schulden hat, hat unter Umständen nichts davon. Jedenfalls dann nicht, wenn Gläubiger versuchen auf diese Zusatzzahlung zuzugreifen. Der BGH hat nun mit Beschluss vom 26.04.2012 (IX ZB 239/10) klargestellt, dass Urlaubsgeld grds. unpfändbar ist (und damit auch nicht in die Insolvenzmasse fällt).weiterlesen
Kündigung wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht
Die Loyalität zum Unternehmen und die Verschwiegenheit der Arbeitnehmer über geschäftliche Vorgänge und Betriebsgeheimnisse ist wichtige Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berechtigt deshalb in schweren Fällen zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers.weiterlesen
Arbeitszeugnis: „Als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ ist nicht negativ
Die Formulierung von Arbeitszeugnissen ist eine Wissenschaft für sich. Da nach den Vorgaben des Gesetzgebers ein Zeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, ist manchmal das, was auf den ersten Blick positiv klingt für den fachkundigen Leser ein Indiz dafür, dass der Arbeitgeber damit genau das Gegenteil zum Ausdruck bringen wollte. Deshalb gibt es, insbesondere dann, …weiterlesen
