Befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug, dann hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Verzugslohn. Er muss sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen hat, § 615 S. 2 BGB. Um diese Frage zu beantworten, kommt es maßgeblich darauf an, welche anderweitige Tätigkeit dem Arbeitnehmer …weiterlesen
Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen nimmt stetig zu und führt zu tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt. Für viele Unternehmen bietet der Einsatz von KI-Systemen die Möglichkeit, betriebliche Prozesse effizienter zu gestalten und Entscheidungen datenbasiert zu treffen. Doch dieser technologische Fortschritt bringt nicht nur Vorteile mit sich – er stellt auch erhebliche Herausforderungen …weiterlesen
Erhöhte Fahrtkosten als Verzugsschaden beim Annahmeverzug des Arbeitgebers?
Im Rahmen des Arbeitsrechts kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere im Kontext von Kündigungen. Ein interessanter Aspekt dabei ist, ob Fahrtkosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unwirksame Kündigung ausspricht und der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs anderweitigen Erwerb erzielt, hierfür aber erhöhte Fahrtkosten in Kauf …weiterlesen
Stärkung des Kündigungsschutzes bei Schwangeren durch den EuGH
Die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen stehen regelmäßig im Fokus europäischer Rechtsprechung. Ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Kündigungsschutz für schwangere Frauen erheblich gestärkt und die Bedeutung der EU-Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen betont (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-284/23 Haus Jacobus). Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des …weiterlesen
Zum Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichtbeschäftigung
Arbeitnehmer haben grundsätzlich nicht nur einen Anspruch auf Lohn, sondern auch auf Beschäftigung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung darüber ist, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Macht er dies trotzdem, dann kann dies Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Februar 2024 …weiterlesen
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