Recht ist bekanntlich biegsam. Regelungen, die vom Grundsatz her vom Gesetzgeber gut gemeint sind, werden deshalb in der Praxis immer wieder dazu verwendet, um andere zu schikanieren oder daraus Profit zu schlagen. Eine neue Tendenz ist dabei, dass abgelehnte Bewerber ihre Ablehnung damit quittieren, dass gegen den potentiellen Arbeitgeber Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO …weiterlesen
Keine personenbedingte Kündigung bei mehrfacher Coronainfektion
Infiziert sich ein Arbeitnehmer mehrfach hintereinander mit dem Coronavirus (positive Testung), dann kann dies grds. gleichwohl keine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Arbeitsgericht Stralsund in seinem Urteil vom 27.10. 2022 (11 CA 62/21) entschieden.weiterlesen
Ignoriertes Hausverbot rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt und betritt daraufhin der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt eigenmächtig das Betriebsgelände, ohne dass dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen war, so handelt es sich zwar um eine Pflichtverletzung. Diese wiegt aber nicht so schwer, dass der Arbeitgeber darauf eine erneute fristlose Kündigung stützen kann (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom …weiterlesen
BAG: Auch Klageanträge auf Auskunft nach der DSGVO müssen hinreichend bestimmt sein
In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten spielen immer öfter Auskunftsansprüche nach der DSGVO eine Rolle, die entweder Arbeitnehmer in Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder aber Scheinbewerber, also sog. AGG-Hopper, in Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen aufgrund vermeintlicher Diskriminierung bei der Stellenbesetzung nach dem AGG, geltend machen, umso (potentielle) Arbeitgeber in Bedrängnis zu bringen, damit sich deren Vergleichsbereitschaft erhöht. In seinem Urteil vom 16.12.2021 …weiterlesen
Das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang
Kommunikation per E-Mail ist einfach, schnell und preiswert. Kein Wunder, dass sie heute nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im geschäftlichen Verkehr weitverbreitet ist. Kommt es allerdings über den Inhalt einer E-Mail zum Rechtsstreit, dann trifft den Absender nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese auch dem Empfänger zugegangen …weiterlesen
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