Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben, wenn sie nicht arbeiten, es sei denn, es greift eine Sonderregel „Lohn ohne Arbeit“ ein. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in § 615 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann Lohn schuldet, wenn …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsbedingte Kündigung muss auch während der Corona-Pandemie ausreichend begründet sein
Mit fortschreitender Coronapandemie und damit verbundener staatlichen Betriebseingriffen geraten immer mehr Arbeitsverhältnisse in Gefahr. Spätestens mit Wegfall des Kurzarbeitergeldes oder der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen zahlreichen Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigungen. Aber nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist wirksam. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung hier aufstellt, sind hoch und werden auch durch die Corona-Pandemie nicht aufgeweicht. So reicht …weiterlesen
Fristlose Kündigung wegen grobem Unfug
Eine Redensart sagt: „Was sich liebt, das neckt sich“. Wer es allerdings mit seinen Späßen auf Kosten eines Kollegen am Arbeitsplatz übertreibt, dem wird das Lachen schnell vergehen, denn er riskiert den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber fand es in einem vom Arbeitsgericht Siegenburg in seinem Urteil vom 11.02.2021 (5 CA 1397/20) entschiedenen Rechtsstreit überhaupt …weiterlesen
Erleichtert Corona die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?
Die Wirtschaft leidet ganz massiv unter den staatlichen Rechtseingriffen in die unternehmerische Handlungsfreiheit. Nicht nur Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen gefährden Unternehmen und damit Arbeitsplätze, sondern auch nicht unmittelbar betroffene Branchen leiden. Wer hier allerdings als Arbeitgeber meint die Corona-Pandemie würde den Abbau von Arbeitsplätzen vereinfachen, der irrt, denn der bloße Hinweis dass aufgrund Corona der Beschäftigungsbedarf …weiterlesen
Corona Spezial: Homeoffice für alle, wirklich?
Erst war es die Gastronomie und die Fitnessstudios, dann Friseure, Einzelhandel und sogar Rodler. Jetzt sind es Büros, die dafür verantwortlich sein sollen, dass die Infektionszahlen nach wie vor (zu) hoch sind und verhindern, dass der seitens der Verantwortlichen angestrebte Wert von 50 nicht erreicht wird. Homeoffice ist daher das neue Zauberwort, das sich jetzt …weiterlesen
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