An dieser Stelle haben wir ja bereits des Öfteren über einen gelernten Bankkaufmann berichtet, der sich darauf spezialisiert hat Stellenanzeigen nach Fehlern zu durchsuchen, aus denen sich eine mögliche Diskriminierung wegen des Geschlechts oder des Alters herleiten lässt. Hat er eine solche Stellenanzeige gefunden, dann bewirbt es sich, gleichgültig um welche Stelle es sich handelt, …weiterlesen
Bei Corona hört der Spaß im Betrieb auf – Absichtliches Anhusten eines Kollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Wer als Arbeitnehmer die Hygieneregeln seines Arbeitgebers missachtet, der riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern im Extremfall sogar den Arbeitsplatz. Dies jedenfalls dann, wenn bewusst einem Kollegen aus nächster Nähe ins Gesicht gehustet wird und sich der Delinquent dann auch noch dahingehend äußert er hoffe, dass der so Provozierte nun Corona bekomme (LAG Düsseldorf, Urteil …weiterlesen
Zur Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung von Lohnabrechnung, Arbeitsbescheinigung und elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber
Gerade dann, wenn um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht gestritten wird, geht es bei manchen Arbeitgebern nicht nur um die Frage der Beendigung, sondern auch darum, dass der Arbeitgeber Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie beispielsweise die Erteilung korrekter Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigung oder die Erteilung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht erfüllt hat. Wird der Arbeitgeber dann …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsschließungsanordnung zählt zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben, wenn sie nicht arbeiten, es sei denn, es greift eine Sonderregel „Lohn ohne Arbeit“ ein. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in § 615 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann Lohn schuldet, wenn …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsbedingte Kündigung muss auch während der Corona-Pandemie ausreichend begründet sein
Mit fortschreitender Coronapandemie und damit verbundener staatlichen Betriebseingriffen geraten immer mehr Arbeitsverhältnisse in Gefahr. Spätestens mit Wegfall des Kurzarbeitergeldes oder der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen zahlreichen Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigungen. Aber nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist wirksam. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung hier aufstellt, sind hoch und werden auch durch die Corona-Pandemie nicht aufgeweicht. So reicht …weiterlesen
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