Privat surfen: Oft ist das gar nicht verboten! Erlaubt: An explizite Verbote des Arbeitgebers muss sich jeder halten. Die Überwachung der privaten Internetnutzung ist aber grundsätzlich nicht zulässig. Eine „Missbrauchskontrolle“ ist nur erlaubt, wenn genügend Indizien vorliegen, dass durch das private Surfen die Arbeitsleistung sinkt. Wer etwa vom Betriebs-PC aus seine private Homepage ins Web …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 1)?
Vorsicht, Chef hört mit! Private E-Mails schreiben, nach Herzenslust im Web surfen, Dateien downloaden, und das Ganze natürlich während der Arbeitszeit – mal ehrlich: Kennen Sie nicht auch Kollegen, die sich ab und zu eine Surfpause gönnen? Oder haben Sie etwa selbst schon…? Aber: Der schnelle Klick ins Web kann böse Konsequenzen für Ihren Arbeitsplatz …weiterlesen
BAG: Kündigung aufgrund verdeckter Videoüberwachung?
Wer stiehlt, der fliegt. Dieser Grundsatz gilt für gewöhnlich im Arbeitsrecht. Wird der Arbeitnehmer aber nur deshalb des Diebstahls überführt, weil der Arbeitgeber eine verdeckte Videoüberwachung verwendet hat, kann dies aus Sicht des Arbeitgebers durchaus problematisch sein, weil er hierdurch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreift. Folge kann ein Beweisverwertungsverbot sein.weiterlesen
Ferienjob kann Kindergeld gefährden
Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld negativ auswirken, warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. Zwar hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 die vormalige Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro beim volljährigen Nachwuchs gestrichen. Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung …weiterlesen
BAG: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich im schriftlichen Verfahren
Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten werden in über 90 % aller Fälle durch Vergleich beendet. Meist erfolgt ein solcher Vergleichsschluss vor Gericht. Das Gesetz sieht aber zur Verfahrensbeschleunigung vor, dass die Parteien sich im schriftlichen Verfahren vergleichen können, wenn auch ohne mündliche Verhandlung bereits eine Einigung erzielt worden ist. Dem Gericht wird dann ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, den dieses nur …weiterlesen


