Das LAG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 23.01.2019 (7 Sa 370/18) der Kündigungsschutzklage der BWL-Professorin Karin Kaiser, die bei der Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidat eingetreten war, stattgegeben. Dieser war von der Hochschule Niederrhein fristlos gekündigt worden, weil auf Seiten des Arbeitgebers die Zusammenarbeit unzumutbar geworden sei.weiterlesen
AGG-Hopper unterliegt auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – die Urteilsgründe
Bereits am 20.11.2018 haben wir an dieser Stelle über ein von unserer Kanzlei vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für einen Arbeitgeber erstrittenen Urteil berichtet, in dem die Richter die Klage eines sog. AGG-Hoppers, also einer Person, die sich nur zum Schein auf eine rechtsfehlerhaft formulierte Stellenanzeige bewirbt, um dann Entschädigung- oder Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Diskriminierung nach …weiterlesen
Arbeitnehmer kann nicht durch fristlose Eigenkündigung dem Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen entgegenwirken
Um zu verhindern, dass Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2016 zum 31.03.2018 verfallen hat ein Arbeitnehmer, der seit 2015 dauerhaft arbeitsunfähig krank war, am 15.03.2018 sein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung fristlos gekündigt und wollte dann Abgeltung des Jahresurlaubs für die Jahre 2016, 2017 und anteilig für 2018. Der Arbeitgeber dagegen sah keinen Grund für eine fristlose Kündigung …weiterlesen
Kind krank – Entgeltfortzahlung vs. Kinderkrankengeld
Kleine Kinder sind öfters krank. Das ist normal. Im Regelfall bedeutet dies, dass ein Elternteil, meistens die Mutter, das Kind betreuen muss. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben in diesem Fall einen Anspruch gegen Arbeitgeber auf Freistellung. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht dagegen oft nicht. Gesetzlich Krankenversicherte können aber bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen. Wir sagen Ihnen …weiterlesen
EuGH erschwert den Verfall von Urlaubsansprüchen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Endet ein Arbeitsverhältnis, dann ist vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandener Urlaub grundsätzlich in Natur einzubringen, d. h. er muss vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber gewährt werden. Nur dann, wenn der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, dann ist der nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten. Diese Regelung, die dem Verfall von Urlaubsansprüchen vorbeugen …weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 47
- 48
- 49
- 50
- 51
- …
- 107
- Nächste Seite »
