Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Wer schlägt und stiehlt der fliegt“. Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2017 (3 Sa 244/16) kann dieser Grundsatz dahingehend erweitert wird, dass auch derjenige fliegt, der den Chef grob beleidigt, sich nicht entschuldigt und sich auch im Kündigungsrechtsstreit uneinsichtig zeigt.weiterlesen
Arbeitsgerichtliche Vergleiche über ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Leistungsbeurteilung sind nicht vollstreckbar
Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen beim Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage abgeschlossenen Vergleich, dann wird oft neben der Beendigung auch gleich noch mit geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer bestimmten Leistungsbeurteilung (gut oder sehr gut) erteilen muss. Eine solche Regelung ist allerdings, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen nicht nachkommt, …weiterlesen
Entlassungsverlangen des Betriebsrats nach § 104 BetrVG hat Präjudiz für nachfolgenden Kündigungsschutzprozess
Wer sich als Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und Vorgesetzten nicht ordnungsgemäß verhält, der riskiert die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Reagiert der Arbeitgeber aufgrund eines solchen Fehlverhaltens, weil beispielsweise der Arbeitnehmer gedroht, herumgeschrien oder geschlagen hat, mit einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen, dann wird im Rahmen der bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB vorzunehmende Interessenabwägung durch …weiterlesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist bei fehlender Karenzentschädigung stets nichtig
Arbeitsverträge enthalten oft ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, also eine Regelung, in der dem Arbeitnehmer bei Zahlung einer Vertragsstrafe untersagt wird für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbstständiger oder unselbständiger Weise für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem vormaligen Arbeitgeber in direkten oder indirekten Wettbewerb steht. Diese Regelungen sind meistens allerdings nur …weiterlesen
Unklarheiten bei Stichtags- und Rückzahlungsklauseln beim Weihnachtsgeld gehen zulasten des Arbeitgebers
Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld, dann ist dies im Vertrag meist so geregelt, dass das Arbeitsgeld als freiwillige Leistung erfolgen soll. Der Arbeitgeber will damit erreichen, dass er jedes Jahr aufs Neue entscheiden kann, ob und wenn ja wie viel Weihnachtsgeld gezahlt wird und für die Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch entsteht. Bei der Formulierung solcher Klauseln im …weiterlesen
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