Leiharbeit ist für viele Arbeitnehmer ein Graus. Verrichten sie doch oft die gleiche Tätigkeit wie ihre fest angestellten Kollegen und erhalten dafür nur einen Bruchteil der Vergütung. Selbst dann, wenn die Entleihunternehmen mit den entschiedenen Arbeitnehmern zufrieden sind, scheuen sie oft davor zurück ein eigenständiges Arbeitsverhältnis zu begründen, weil sie die Knebelung fürchten, die ihnen …weiterlesen
BAG: Arbeitnehmer haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
Scheiden tut bekanntlich Weh. Dies gilt nicht nur bei der Beendigung von Ehen, sondern auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen endet die Beziehung, die so hoffnungsvoll begonnen hat, oft im Streit vor dem Kadi. Geht es nicht gleich um die Frage, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber überhaupt berechtigt war, so dass ein …weiterlesen
Vorsicht bei der unterpreisigen Beschäftigung von Hartz IV Empfängern – es drohen Nachforderungen des Jobcenter
In der freien Marktwirtschaft regelt Angebot und Nachfrage den Preis. Dies gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für den Arbeitsmarkt. Den Gesetzen der freien Marktwirtschaft folgend hat eine Berliner Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für Bürohilfstätigkeiten zu einem Monatslohn von 100 € beschäftigt. Unter Berücksichtigung der abverlangten Tätigkeiten entsprach dies einem Stundenlohn von unter 2 …weiterlesen
BAG: Grds. keine Altersdiskriminierung bei zusätzlichen Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer
Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden. So ist es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Wird dagegen verstoßen, droht nicht nur Schadenersatz und Entschädigung, sondern Arbeitnehmer haben auch einen Anspruch auf Gleichstellung. Diese Regelung, die vom Gesetzgeber an sich geschaffen wurde, um ältere Arbeitnehmer zu schützen, kann aber umgekehrt auch auf den Schutz jüngerer …weiterlesen
Anspruch auf Gleichstellung mit behinderten Menschen zur Förderung des beruflichen Aufstiegs?
Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. So können beispielsweise Kündigungen nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam ausgesprochen werden. Im öffentlichen Dienst werden schwerbehinderte Menschen regelmäßig bei gleicher Eignung bevorzugt. Insbesondere bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis gelten für schwerbehinderte Menschen weniger strenge gesundheitliche Anforderungen an die Eignung als bei gesunden Bewerbern. Als schwerbehindert gilt man …weiterlesen
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